"Leibeigener" der DAK-Gesundheit
Mit Beginn meiner Selbstständigkeit musste ich mich privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Die privaten wollten mich nicht, weil ich mit 56 Jahren zu alt war. Die gesetzlichen Versicherer verlangten von mir eine Kündigungsbestätigung. Unzählige Versuche diese zu bekommen scheiterten. Somit musste ich von Juni 2008 bis Februar 2015 selbst für meine Gesundheitsvorsorge bezahlen. Die DAK-Gesundheit war der nachfolger der TAUNUS BKK. Diese Krankenkasse wollte mir die Kündigungsbestätigung nicht aushändigen. Dafür verlangte Sie von mir die Nachzahlung von Beiträgen Anfangs in Höhe von 35.00,00€ später dann von 15.000,00€ und zu letzt von 18.000,00€. Ein Vertrag mit der DAK-Gesundheit ist nie zustande gekommen. Eine Krankenkarte habe ich niemals benutzt. Erst nach weiteren Interventionen erhielt ich im Dezember 2014 endlich die Kündigungsbestätigung. Schon Anfang des Jahres 2015 konnte ich mich endlich selbst bei der AOK versichern. Die DAK-Gesundheit gab jedoch immer noch keine Ruhe, und und beauftragte den Zoll Magdeburg in das gemeinsame Haus von Viola und Gerhard Düsterhöft einzudringen, um Gegenstände zu Pfänden. am 24.05.2016 sperrte das Hauptzollamt Magdeburg sowohl unsere privaten, wie auch das Geschäftskonto von DÜSTI's Computer-Shop. beide Konten sind bei der Postbank. Uns wurde der Geldhahn zugedreht. Das verwerfliche an der Maßnahme des Zoll Magdeburg ist der Sachverhalt, dass meine Frau selbst seit Jahren Mitglied der DAK-Gesundheit ist. Sie hat mit der Sache überhaupt nichts zu tun.
Horst-Gerhard Düsterhöft | 29/5/2016