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Hilferuf an Rechtsanwalt Christopher Posch

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Veröffentlicht von Horst-Gerhard Düsterhöft in Recht & Gesetz · 12 März 2017
    
Sehr geehrter Christopher Posch,
ich bin durch Ihr Profil bei www.anwalt24.de auf Sie aufmerksam geworden. Mit großem Interesse verfolge ich auch die Sendung auf RTL "Ich kämpfe für Ihr Recht." Ich bitte um einen Termin und würde Ihnen einen Fall schildern, den es so in Deutschland meines Wissens noch nicht gegeben hat.
Bereits in meiner ersten eMail vom 17.02.2017 schilderte ich Ihnen diese unglaubliche Geschichte, die mein Rechtsverständnis über die Bundesrepublik Deutschland zutiefst erschüttert hat.
Gestatten Sie mich kurz vorzustellen: Mein Name ist Horst-Gerhard Düsterhöft., ich wohne seit 1982 mit meiner Ehefrau Viola D. in Oebisfelde, einer Kleinstadt 15 km östlich der Autostadt Wolfsburg im Bundesland Sachsen-Anhalt.


Nach 27 Jahren Lehrertätigkeit als Diplomlehrer für Biologie, Chemie, Informatik und sonstiger Unterrichtsfächer,  gründete ich am 01. Juni 2008 mein eigenes kleines Familienunternehmen, DÜSTI's Computer-Shop.
In meiner History auf www.duesti.eu, sowie http://duesti.de/history-der-webmastertaetigkeit.html und auf meiner betrieblichen Homepage www.al-di.com schildere ich den "steinigen Weg" in die Selbstständigkeit.
Als mein eigener Webmaster gestalte ich auch meine sämtlichen ca. 20 Webseiten seit 2001 selbst. Über das "Eingangsportal" auf www.duesti.de können Sie einige meiner Webseiten besuchen.  
In den Jahren nunmehr fast 9 Jahren meiner Selbstständigkeit, war mein Unternehmen immer wieder Angriffen ausgesetzt.
Es waren jedoch oft keine Konkurrenten meines Unternehmens in unserer Region, sondern Staatsbedienstete von Behören, Rechtsanwälte zahlungsunwilliger Kunden und Neider, denen meine Art des Wirtschaftens nicht passte.
So verzichte ich in den nunmehr fast neun Jahren meiner Selbstständigkeit auf Profit (Gewinn) und kritisiere so die Art des Wirtschaftens in unserer kapitalistischen Gesellschaft.
Zitat aus "Das Kapital" von Karl Marx: "Das Kapital hat einen Horror vor Abwesenheit von Profit, oder sehr kleinen Profit, wie die Natur von der Leere.
Mit entsprechendem Profit wird Kapital kühn.
Zehn Prozent sicher, und man kann es überall anwenden;
20 Prozent, es wird lebhaft;
50 Prozent, positiv und waghalsig; für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze unter seinen Fuß;
300 Prozent, und es existiert kein Verbrechen, das es nicht riskiert, selbst auf Gefahr des Galgens.
Am 01. Juni 2008 startete ich zur Zeit der Banken- und Wirtschaftskrise mit gerade einmal 6000,00 EURO im Alter von 54 Jahren in die Selbstständigkeit.
Zu der Zeit lief meine Klage gegen das Land Sachsen-Anhalt vor dem Bezirksarbeitsgericht in Halle-Saale wegen der unrechtmäßigen Kündigung als Lehrer und das nach 27 Jahren treuer Dienste in einem sozialistischen und einem kapitalistischen Schulsystem.

Mein Arbeitgeber, das Kultusministerium Magdeburg wollte mich "kostengünstig" ohne Zahlung einer Abfindung aus dem Schuldienst entfernen lassen. Durch Mobbing und Bossing von meist westdeutschen Staatsdienern (Thomas Leimbach, Reinhard, Kölsch, Leabe, Wahner-Willems) die hier in Sachsen-Anhalt ab 2002 führende Positionen im Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt besetzen, wurden mir  Vergehen angelastet, die meine Kündigung zu Ostern 2007 rechtfertigen sollten.
Ein Urteil lag noch nicht vor. Hätte ich verloren, wäre meine Selbstständigkeit bereits kurze Zeit später wieder beendet gewesen.
Ich verzichtete also auf "Profit" und hielt mich damit nicht an die "Grundregel" der kapitalistischen Marktwirtschaft maximalen Profit zu erwirtschaften, indem ich die Arbeitskraft von Angestellten ausbeutete.
Ich stellte keine Arbeitnehmer fest ein. Mein Umsatz über die Jahre lag stets zwischen 80.000 Euro und 150.000 Euro. Mein Jahresgewinn lag jedoch nur zwischen 2000,00€ und maximal 8000,00€ im Jahr und floss gleich wieder  in mein "Ein-Mann-Unternehmen" ein.
Vorteil: Wenig Steuern an den Fiskus.
Nachteil: Man bekommt als Selbstständiger keine Kredite von Banken und Sparkassen.
Doch, einen Kredit, den Dispokredit meiner Hausbank, der Postbank bekam ich. Ich durfte mein Geschäftskonto bis zu 10.000,00€ überziehen. Hätte dort jedoch "Wucherzinsen" zwischen 10% bis 15% zahlen müssen. Größere Investitionen konnte ich mir nicht erlauben.
So viel auch zur "Mogelpackung" "Niedrigzinspolitik" der EU von Herrn Mario Drahgi.
Nur so viel: Für mich als Kleinunternehmer ist die "EU" wirtschaftlich eine Katastrophe. Ich bin erklärter Gegner dieser Wirtschaftspolitik, die nur den Banken und Konzernen hohe Profite bringt und die maßgeblich dazu beitrug, dass ich mein Unternehmen nicht erweitern und ausbauen konnt. Aber auch das ist eine andere Geschichte, demnächst auf einer meiner Webseiten zu finden.  

Als mein eigener "Rechtsvertreter" zeigte ich mich stets kompromissbereit den Angreifern gegenüber und versuchte meist eine außergerichtliche Einigung zu finden.
Weil ich es wagte, ohne Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes meine eigenen Interessen vor den Gerichten in Haldensleben und auch Magdeburg zu vertreten, sprachen Richter dieser Gerichte oft  Urteile gegen mich, die jeglicher menschlicher Logik widersprechen.
Ich glaube schon, es hatte auch damit zu tun, dass ich es wagte, meinen damaligen Arbeitgeber, dem Kultusministerium Sachsen-Anhalt, die Stirn zu bieten:
Durch Mobbing und Bossing an den Gymnasien Weferlingen, Haldensleben und der Sekundarschule in Walbeck versuchten mich bundesdeutsche Beamte, in den Jahren 2002 bis 2007  "kostengünstig" aus dem Schuldienst zu "entfernen".
Die Methoden dazu, hatten sich bereits in den 90iger Jahren in den alten Bundesländern bestens bewährt. Ich erinnere nur an den Fall des Lehrers Kurt R. Werner (Siehe Zeitschrift des Philologenverbandes Hessen, Themenheft Mobbing in der Schule Heft 2/97).  Seinen Beitrag fand ich 2003 im Internet. Danach habe ich nie wieder von Ihm gehört. Er wurde als "Spinner" und "Nörgler" hingestellt, obwohl er auf ein Übel in unserer Gesellschaft aufmerksam machte, welches auch für bundesdeutsche Gerichte nach wie vor ein Tabuthema darstellt.

Besonders politisch neutrale, hoch gebildete Lehrer mit einer fundierten Ausbildung, aus dem ehemaligen DDR-Schulsystem, die dem föderalistischen Schulsystem der BRD kritisch gegenüber standen, wurde Anfang der 90iger Jahre des 20. Jahrhunderts der Beamtenstatus verwehrt.  
Sie  erhielten hier in Sachsen-Anhalt nur einen Bruchteil des Gehaltes, wie Ihre Lehrerkollegen in den westlichen Bundesländern und das bis zum heutigen Tag, April 2017.
Obwohl, sie maßbeblich am Übergang von einem sozialistisch geprägten DDR-Schulsystem zu einem "gesamtdeutschen Schulsystem" ganz neuer Qualität im vereinten Deutschland mitarbeiteten. Eine Reformation des Schulsystems hat es jedoch bis heute nicht gegeben.

Als ich Ende der 90iger Jahre diese Benachteiligung ostdeutscher Lehrer bei meinem Arbeitgeber, dem Kultusministerium des Bundeslandes Sachsen-Anhalt ktitisch hinterfragte, standen ich, ähnlich wie Herr Werner  alsbald auf der "Abschussliste" meines damaligen Arbeitgebers.
"Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan." Jetzt kann er gehen. Nach dieser Devise wurde hier in Sachsen-Anhalt Schulpolitik von den Regierenden, insbesondere von CDU und SPD verfahren.
Waren es zu DDR-Zeiten hoch qualifizierte Pädagogen, die Schulpolitik mitschrieben, so waren es ab 2002 nun Beamte und Politiker, meist aus den alten Bundesländern, die in den Schlüsselpositionen des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt das Sagen hatten.

Die nachfolgende Geschichte hat zwar mit meinem eigentlichen Anliegen scheinbar nichts zu tun, sie erklärt jedoch meine vergeblichen Bemühungen vor einem Gericht des Bundeslandes Recht zu bekommen. Sie beantwortet auch viele Fragen einer betrogenen Generation von Menschen, aus den ostdeutschen Bundesländern, die bis zum heutigen Tag um ihren gerechten Lohn für eine übermenschliche schulische Arbeit in den 90iger Jahren betrogen wurden.
Sie schildert den Leidensweg, eines ostdeutschen Bürgers, der bis heute nicht in einem vereinten Deutschland angekommen ist.
Wenn wir heute ein vereintes Europa ohne Grenzen anstreben, sollten wir erst einmal in unserem eigenen Land, der Bundesrepublik Deutschland die Grenzen aus den Köpfen unserer Politiker und  ihrer Handlanger, der Beamten  niederreißen.
Dazu gehört auch ein vereintes Deutschland ohne Bundesländer und ohne Grenzen in den Köpfen der Menschen in unserem eigenen Land. Bis heute fühle ich mich als Bürger zweiter Klasse im vereinten Deutschland und nur, weil ich das Pech hatte, in der DDR geboren (www.born-in-gdr.com) zu sein.
Und wie mir geht es den Millionen betrogenen Ostdeutschen, die bis heute nicht 100% des Westgehaltes für gleiche Arbeit erhalten. Denen man lächerliche Renten für Jahrzente lange harte Arbeit verwehrt und denen man, wie in meinem Fall auch den Beamtenstatus verwehrte, obwohl ich stets getreu unserer Verfassung meinem Land als Lehrer gedient habe und das über 27 Jahre.
Wie heißt es so schön in Artikel 1 des Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu ehren ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."    
Um den aktuellen Fall besser zu verstehen und um die Zusammenhänge zu begreifen, sollten Sie vorher meine Lebensgeschichte über meine Tätigkeit als Lehrer im DDR- und BRD-Schulsystem kennen. Diesen Beitrag finden Sie in Kürze in meinem Forum bzw. auf www.mobbing-gegen-lehrer.de.
Falls Sie sich doch eher auf den Fall konzentrieren wollen, lesen Sie bitte den nachfolgenden Beitrag.

Bereits vor dem eigentlichen Hauptangriff im Februar 2016 sperrte mein langjähriger Webhoster, die Strato Internet AG, eine 100%ige Tochter der Deutschen Telekom AG ohne Vorankündigung am 26. Dezember 2015 meine sämtlichen 8 wichtigsten Webseiten (private, geschäftliche,  Kundenwebseiten) und einen Monat später auch meine sämtlichen wichtigsten eMail-Postfächer.
Angeblich sollten meine Webseiten gehackt worden sein und Spam Mails verbreiten. Da Strato auch der Zugang zu meinem Administrationsbereich gesperrt hatte, konnte ich die Datenbanken meiner 8 Webseiten mit meinen kritischen Beiträgen nicht herunter laden.
Auch eine Umleitung zumindest meiner wichtigsten betrieblichen Webseiten auf externe Webseiten bei anderen Webhostern wurde mir verwehrt.
Strato erpresste mich damit, erst den Betrag für das Webhosting-Paket für ein halbes Jahr im Voraus zu bezahlen und meine sämtlichen Inhalte zu löschen. In meinem Beitrag auf http://duesti.de/strato-sperrt-websites.php schildere ich die Zusammenhäng.

Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass dies die Rache dafür war, dass ich seit Beginn meiner Selbstständigkeit 2008 mehr als 800 Kunden aus Oebisfelde und Umgebung dazu bewegen konnte, der  Deutschen Telekom AG den Rücken zu kehren und zu 1&1 zu wechseln.
In meinem Beitrag auf http://oebisfelde-news.com/de/schnelles-internet-oebisfelde kritisierte nämlich die destruktive Rolle der Deutschen Telekom AG beim Ausbau des Internets in unserer Verwaltunsgemeinschaft Oebisfelde-Weferlingen oder besser im "DSL-Niemansland".
Strato ist ein Tochterunternehmen der Deutschen Telekom, dies nur zur Erklärung.
Ich kehrte Strato den Rücken zog mit meinen Domains zu einem anderen Webhoster um. Es folgten zwar noch Drohungen, die Beiträge für ein Webhosting Paket welches ich nicht mehr hatte, im Voraus zu bezahlen.
Als ich dann jedoch den Artikel (Siehe oben) bei meinem neuen Webhoster veröffentlichte gab Strato Ruhe.

Das kleine "Gerangel" mit Strato war jedoch noch gar nichts im Vergleich zu dem was nun noch  folgen sollte. Es begann Anfang Februar 2016 recht sonderbar, geradezu misteriös.
Meine Ehefrau und ich erhielten einen "Biberpostbrief" auf grauem recycelten Papier, welches eher an Werbepost als an ein wichtiges behördliches oder auch gerichtliches Schreiben erinnerte.
Nur durch Zufall wanderte das Schreiben nicht gleich in die Altpapiertonne.
Aus dem Briefkopf war ersichtlich, dass das "Hauptzollamt Magdeburg Zentrale Vollstreckungsstelle" der Absender sein sollte.

Eine Frau Janette Sturm eben von dieser Behörde verlangte von einem Herrn "Gerhard Duesterhoeft" die Zahlung eines Betrages von 16.380,20€ und die Überweisung innerhalb von 21 Tagen auf das Konto des Hauptzollamtes.
Sie wies mich auf so genannte "vollstreckbare Bescheide" (was immer das ist) hin.
Dieses Schreiben war höchst sonderbar:
1. Der Name stimmte nicht, mit meinem, im Personalausweis stehenden Name "Horst-Gerhard Düsterhöft" überein.
2. Auch der Wohnort stimmte nicht. So heißt mein Wohnort nicht "Öbisfelde" sondern "Oebisfelde-Weferlingen, OT Oebisfelde".
3. das Schreiben war ohne Unterschrift des Absenders und hatte ausschließlich "informellen und mahnenden Charakter".
4. Eine Rechtsbelehrung fehlte ebenfalls.
5. Aus dem Schreiben ging nicht hervor, wer der Gläubiger ist, dem ich diesen Betrag schulden sollte.
6. Einige Excel-Tabellen im Anhang gaben mir auch keine Auskunft darüber, wer der Auftraggeber war.
Nun hatten wir uns nach dem Angriff von STRATO bei Schufa Online angemeldet. Wir prüften unseren Schufa Score, es war alles ok. Er lag nach wie vor bei 99% von 100%.
Auch unsere Gläubiger privat und geschäftlich hatten wir immer ordnungsgemäß bezahlt.

War dies eine neue Masche von Betrügern, sich als staatliche Behörde auszugeben und somit  Gelder von Bürgern einzutreiben? Und was hat das "Hauptzollamt-Magdeburg" damit zu tun?  
Eigentlich dachte ich, die Beamten dieser Behörde sollten Schwarzarbeit, Schmuggel und Steuerbetrug bekämpfen.
Mir war neu, dass sich diese Behörde nun auch als "Geldeintreiber" für öffentlich rechtliche Krankenkassen betätigte.
Ich kopierte meinen neuen Personalausweis und meine Krankenversicherungskarte ab und machte die Frau Jeanette Sturm auf die vielen Ungereimtheiten mit dem falschen Namen und der falschen Adresse in Ihrem Schreiben aufmerksam.
Wir baten um Bestätigung, dass dieses Schreiben wirklich vom "Hauptzollamt Magdeburg" stammte und verlangte Beweise für die Rechtmäßigkeit der behördlichen Maßnahme.
Wir versuchten auch telefonisch jemanden in dieser Behörde zu erreichen. Vergebens. Meist wurde der Hörer abgenommen und kurze Zeit später wieder aufgelegt.
Auch die Bewertungen auf Google im Internet über die Behörde waren nicht gerade einladend. Im Durchschnitt wurden 1,6 Sterne von 5 möglichen Sternen vergeben. Als Lehrer hätte ich der Behörde ein "Ungenügend" für Kundenzufriedenheit gegeben.
Der Eintrag von Frau Elsa Schippenstiel, passt zum Theme. Eine staatliche Behörde
betätigt sich als "Drückerkolonne", um  Geld für Krankenkassen einzutreiben.
Ein moderner Ablasshandel "Made in BRD" im 21. Jahrhundert.

Wir versuchten einen verantwortlichen Leiter der Behörde zu ermitteln, ohne Erfolg. Nicht einmal die bereits genannten Beschäftigten des Hauptzollamtes Magdeburg konnten uns den Namen des verantwortlichen Leiters dieser staatlichen Behörde mitteilen.
Erst später aus einem Artikel in der "Welt" vom 23. Mai 2016 (An diesem Tag wurden das Girokonto meiner Ehefrau und mein Geschäftskonto bei der Postbank gesperrt)  erhielten wir über das Internet aus einem Artikel der "Welt" darüber Auskunft, dass eine Frau Dorothee Deutschen aus dem "Service Center des Zolls in Saarbrücken" feierlich in dieses Amt eingeführt wurde.

Bildlich gesprochen, brauchte es ein halbes Jahr (von November 2015 bis zum 23. Mai 2016) um einen Beamten, in den alten Bundesländern zu reaktivieren, um hier im Osten Deutschlands diese Aufgabe zu erledigen.
Es gibt ja keine fähigen Leute hier im Osten der Republik oder besser im "Sizilien" Deutschlands. Traurig aber wahr und das 26 Jahre nach der "deutschen Einheit".
So etwas passiert auch nur in diesem Bundesland Sachsen-Anhalt unter der CDU-geführten Regierung unter Reiner Haseloff.
Anmerkung: Herr Haseloff war übrigens der Erste, der in meinem Computer-Shop "Hausverbot" hatte, weil er mir versprochene Fördermittel der EU drei Tage vor meiner Geschäftseröffnung wieder ohne Angaben von Gründen strich. Aber auch das ist wiederum eine andere Geschichte, über die ich auch demnächst noch berichten werde.
Eine Antwort auf meinen Widerspruch und die Ungereimtheiten im "Führerlosen" Hauptzollamt Magdeburg erhielt ich vorerst nicht.
Dafür meldete sich eine weitere Sachbearbeiterin dieser Behörde, eine Frau Kathleen Greie.
Auf wundersame Weise hatte sie nun meinen Nachnamen geändert.
Aus "Duesterhoeft" war plötzlich "Düsterhöft" geworden. Der Vorname und die Anschrift stimmten aber immer noch nicht.
Aber sie hatte mir wenigstens mitgeteilt, dass ein "alter Bekannter", die "DAK-Gesundheit" unter ihrem Vorstandsvorsitzenden Herrn Herbert Rebscher (Auch Jahrgang 1954, wie ich und auch Angela Merkel), der Auftraggeber war.

Ich antwortete den Damen vom Hauptzollamt Magdeburg, verfasste meinen ersten Artikel http://duesti.de/leibeigener-der-dak-gesundheit.html und gab den Beamten zu verstehen, dass ich Mitglied der AOK-Sachsen-Anhalt sei und mit der DAK-Gesundheit keine vertraglichen Beziehungen habe.
Ich teilte den Damen vom Hauptzollamt Magdeburg auch unmissverständlich mit, dass ich meine Krankenversicherungsbeiträge stets ordungsgemäß bezahlt hatte, und bat um eine beglaubigte Kopie eines vollstreckbaren Titels bzw. um ein Urteil eines Vollstreckungsgerichtes.

Auch diesmal gingen die beiden Sachbearbeiterinnen nicht auf meine Fragen ein, sondern überraschten uns am Gründonnerstag vor Ostern 2016 um 8:00 Uhr mit einem Besuch eines Herrn Stiller ohne Vornamen.
Er klingelte an unserer Haustür und übergab meiner Ehefrau (ich hatte noch den Schlafanzug an) erneut ein Schreiben, dass es in sich hatte:






Ganz am Ende dieses Schreibens hatte ein Beamter der Behörde, den geforderten Betrag einfach auf 17.679,29€ korrigiert.
Aber eine beglaubigte Kopie eines Vollstreckungsgerichtes oder eine gerichtliche Anordnung zum Eindringen in unsere gemeinsame Wohnung war dies immer noch nicht.
Meine Ehefrau wies den Herrn Stiller ohne Vornamen darauf hin, dass Ihr auch das Haus zur Hälfte gehören würde, und dass sie immer Ihre Beiträge an die DAK-Gesundheit ordnungsgemäß abgeführt hatte.
Sie fragte den Herrn Stiller nach dem Namen seines Vorgesetzten und wies ihn darauf hin, dass nach Artikel 13 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland die Wohnung unverletzlich sei. Auch ein Beamter der Bundesrepublik Deutschland hat sich daran zu halten.
So zog Herr Stiller ohne Vornamen unverrichteter Dinge von Dannen. Ich schaute mir das Schreiben einer staatlichen Behörde des Bundeslandes Sachsen-Anhalt genauer an. Dabei fiel mir eine Drohung auf, die es in sich hatte:

Da stand doch wortwörtlich: "...Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich die Vollstreckung gegen Sie auch ausführen kann, wenn ich bei Ihnen niemand antreffe.
Als Vollziehungsbeamter darf ich auch ohne Ihre Anwesenheit und Einwilligung oder die eines Erwachsenen Mitbewohners oder Bevollmächtigten  Ihr Besitztum durchsuchen und dazu erforderlichenfalls verschlossene Türen und Behältnisse auf Ihre Kosten öffnen lassen..."
Zitat Horst-Gerhard Düsterhöft: "Gib einem Zwerg Macht und er wird Größenwahnsinnig." Dies war das Erste, was mir dazu einfiel.
Nach dieser Formulierung in einem behördlichen Schreiben des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, hat ein "Beamter" der Bundesrepublik Deutschland Befugnisse, die noch über denen eines Richters oder eines ordentlichen Gerichtes stehen.
Und ein "Beamter" hat sogar einen "Persilschein" sich über das Grundgesetz  der Bundesrepublik Deutschland Artikel 1, Artikel 13 hinweg zu setzen.
Persönliche Anmerkung: Dies war wohl auch der Hauptgrund dafür, dass man Anfang der 90iger Jahre hier in Ostdeutschland (Protektorat ehemals DDR) einem Diplomlehrer für Biologie, Chemie und Informatik  der 27 Jahre im Schuldienst war, nicht den Beamtentitel geben wollte.
Aber auch das ist eine andere Geschichte, demnächst auf meiner Webseite www.mobbing-gegen-lehrer.de.
Zu groß wäre wohl die Macht der vielen betrogenen Bürger hier im Osten Deutschlands geworden, wenn man diese bereits in den 90iger Jahren verbeamtet hätte.
In meinem Antwortschreiben (Einschreiben) an das Hauptzollamt Magdeburg, wies ich Frau Kathleen Greie auf die im oberen Absatz angegebenen Ungereimtheiten hin.
Sie erhielt von mir ein "Einladungsschreiben" für den nächsten Hausbesuch Zitat: "...Ihres Vollziehungsbeamten...":


Das Dokument ist zur persönlichen Nutzung frei gegeben. Bitte jedoch unsere Namen entfernen.
Dankbarkeitsbekundungen bitte auf Facebook (DC) angeben.
Zu dem angekündigten Termin kam der Vollziehungsbeamte selbstverständlich nicht. Und auch die ausgefüllte Einladung erhielten wir vom Hauptzollamt Magdeburg nicht zurück.
Frau Kathleen Greie vom Hauptzollamt Magdeburg meldete sich jedoch nochmals bei uns. Diesmal wurde der Beamtenton schon entschlossener:
Richtig süß Ihre Einleitung Zitat (Kathleen Greie): "...mein Vollziehungsbeamter hat Sie mehrmals aufgesucht und nicht angetroffen..." .
Ich wußte zwar nicht, was zwischen den beiden Beamten da so lief. Auch war mir nicht klar, wie der Name "Ihres" Vollziehungsbeamten war, schließlich gab es zu der Zeit im Hauptzollamt knapp 450 Bedienstete.

Jedenfalls vom Gründonnerstag 2016 bis zur Sperre unserer beiden Konten durch die Postbank am 23. Mai 2016 hatte sich nicht ein "Vollziehungsbeamter" bei uns gemeldet, weder telefonisch, noch per eMail oder Postbrief.
Es war also nicht unser Verschulden oder eine böse Absicht meinerseits. Der Herr Vollziehungsbeamter Stiller ohne Vornamen kannte meine private und geschäftliche Telefonnummer genau so, wie die beiden Beamtinnen vom Hauptzollamt Magdeburg.
Herr Stiller war übrigens der Einzige, dem die ganze Geschichte sehr unangenehm war. Er ist selbst Oebisfelder, wusste, das ich ein Ladengeschäft in Oebisfelde betreibe.
Er konnte mir zwar auch Anfang Mai 2016 noch nicht den Namen des Leiters des Hauptzollamtes Magdeburg benennen, gab mir jedoch ansonsten immer kooperativ Auskunft.
Verzeihen Sie mir bitte diesen ironischen Seitenhieb. Aber ein Hellseher bin ich nicht. Wenn ein Kunde von mir etwas will, dann wird ein Termin vereinbart. So läuft das normalerweise außerhalb unserer Behörden und Ämter.

Nachfolgend wurde Frau Kathleen Greie jedoch in Ihrem Ton noch ein wenig rauer. Wie ein "bockiges Kleinkind", welches seine Forderungen bei Ihren Eltern nicht durchsetzen kann, drohte sie meiner Ehefrau und mir damit, Zitat: "..vom zuständigen Amtsgericht eine richterliche Durchsuchungsanordnung zu zwangsweisen  Öffnung der Wohnung zu beantragen..."
Ja, genau das hatte ich doch in meinem letzten Schreiben an Frau Greie gefordert, nämlich mir mitzuteilen: Welches Gericht, Sozial-, Landes-, Vollstreckungs- oder meinetwegen auch Amtsgericht den Titel erwirkt hatte. Und meine Einladung mit den geforderten beglaubigten Kopien hatte Sie mir auch nicht zurück geschickt.
Ich bat die Frau Greie regelrecht darum, mir die erforderlichen Dokumente in den beglaubigten Kopien zuzusenden und verlangte nochmals die Weiterleitung der Dienstaufsichtsbeschwerde an Ihre zuständige Chefin Frau Dorothee Deutschen. Auch machte ich Sie darauf aufmerksam, dass Sie sich eines Diensvergehens schuldig macht, wenn Sie die geforderten Informationen nicht an Ihre vorgesetzte Chefin weiter gibt. Ich drohte Ihr mit Anzeige und auch mit Veröffentlichung Ihres Namens auf meinen Webseiten.
Instinktiv begann ich nun nach dieser Drohung Anfang Mai 2016 unser gemeinsames privates Girokonto bei der Postbank zu leeren. Unsere Spareinlagen hatte ich zur Minderung eines Dispokredites auf meinem geschäftlichen Konto verwendet. Hier blieb nun ein negativer Dispo von ca. -2000,00€.
Auf unserem privaten Girokonto blieb gerade noch ein Guthaben von +800,00€, um unsere monatlichen Kosten für Versicherungen, Strom, Hauskredit und Wochenendeinkäufe zu tätigen. Nur so viel: Auf beiden Konten gewährte uns die Postbank vorher großzügig einen Dispo von jeweils 10.000,00€ natürlich mit Wucherzinsen zwischen 10% und 15%.
Ein Zeichen unserer Bonität und des Vertrauens, sollte man annehmen. Schließlich hatten wir die Grundschuld für unser Haus bereits vor 2 Jahren abgelöst. Und unsere Gläubiger hatten auch immer das geliehene Geld pünktlich zurück bekommen.

Dann, am 27. Mai 2016 passierte es. Meine Ehefrau konnte für den Wochenendeinkauf kein Bargeld abheben. Das Konto zeigte zwar ein positives Guthaben von 899,59€, aber unter "Summe vorgesetzter Umsätze" stand ein Minus von 17.928,38€.


Sämtliche Abbuchungen die nachweislich meine Ehefrau beauftragte (Kennzeichnung mit V wie Viola) wurden von der Postbank zurück gebucht.
Zusätzlich wurde uns für jede Rückbuchung von der Postbank eine Strafgebühr von 70 Cent berechnet.
In dem Gemeinschaftskonto stand zwar auch noch mein Vorname, dies rührt jedoch daher, dass wir bereits seit 1994 lange vor meiner Selbstständigkeit als Eheleute ein gemeinsames Konto bei der Postbank hatten.
Mit Gründung meines Unternehmens am 01. Juni 2008 richtete ich ein eigenes geschäftliches Konto, ebenfalls bei der Postbank, ein. So hatten wir privates und geschäftliches stets sauber voneinander getrennt.
Als ich am darauf folgenden Tag dann Geld von meinem Geschäftskonto bei der Postbank abholen wollte, um meine geschäftlichen Verbindlichkeiten zu bezahlen, staunte ich nicht schlecht.
Auch auf diesem Konto unter einer ganz anderen Adresse nämlich in der Gardelegener Str. 9 in 39646 Oebisfelde stand unter "Summe der vorgemerkten Umsätze" ein Minusbetrag 17.928,38 EURO dazu kam noch der in Anspruch genommene Dispo von -2.449,89 EURO.

Im Unterschied zu dem privaten Girokonto meiner Ehefrau hatte ich jedoch einen Dispo von Minus 2.449,89€ in Anspruch genommen. Abzüglich des eingefrorenen Guthabens auf dem privaten Girokonto meiner Ehefrau schuldete ich mitte Juni 2016 somit der Postbank noch 1550,89€.

Ich schrieb sofort an den Vostandsvorsitzenden der Postbank Herrn Frank Strauß einen Brief, beschwerte mich über die illegale Pfändung unserer beiden Konten.

Ich bat Herrn Frank Strauß um Übersendung der beglaubigten Kopien des vollstreckbaren Titels oder des Gerichtsurteils und fragte Herrn Strauß auch berechtigter Weise, warum er das private Girokonto meiner Ehefrau und gleichzeitig auch mein geschäftliches Konto an einer ganz anderen Adresse sperren ließ.
Auch war der Eingangs pfändbare Betrag von 18.000,00€ auf wundersame Weise auf das Doppelte, nämlich 36.000,00€ angestiegen.
Eine Atwort erhielt ich nicht, obwohl ich Ihm sämtliche Schreiben per Einschreiben mit Rückschein zukommen ließ.
Dafür schalteten sich wiederum zwei Bedienstete der Postbank Abteilung Kontenpfändung ein und versuchten die illegale Kontenpfändung zu rechtfertigen.

Ganz interessant: Hauptgläubiger war nun auf einmal das "Hauptzollamt Magdeburg" und nicht die DAK-Gesundheit. Die "Aktenzeichen" waren keinem Gericht oder einem richterlichen Urteil zugeordnet. Der geforderte Betrag lag nun wieder bei 17.928,38€ und nicht bei 36.000,00€.
Eine "Rechtsbelehrung" sowie die beglaubigte Kopien eines Vollstreckungsgerichtes fehlten. Dafür wurde der Versuch einer Rechtfertigung gestartet, der "voll in die Hose ging", denn die Sperre der Konten sollte ja nur "bis zur Höhe des geforderten Betrages" gehen und nicht über das Doppelte des Betrages hinaus.
Und wieder einmal typisch von allen Beteiligten. Eine Unterschrift mit Vorname fehlten.
Diese Praktiken sind typisch für Mobbing und Bossing durch Personen in staatlichen Behörden und Ämtern. Um seiner gerechten Strafe zu entgehen, schiebt der kleine Bedienstete die Verantwortung auf den Befehlsgeber, in unserem Fall auf die Krankenkasse, die Behörde, das Geldinstitut.
Rechtlich gesehen handelt es sich hier um eine Strafvereitelung und diese wird zumeist durch den Arbeitgeber oder die Behörde vertuscht. Wer wagt es auch sich gegen die Obrigkeit aufzulehnen?
Doch, einer schon, wie dieser Fall zeigt.  
Ich packte unsere EC- und Visa-Karten ein und schickte alles direkt an Herrn Frank Strauß. Da wir von nun an kein Geld von unseren  Postbank-Konten abheben konnten, unterbreitete ich Herrn Strauß das Angebot, den Geldbetrag, dem wir seiner Bank schulden, in DÜSTI's Computer-Shop abzuholen. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie nochmals in meinem Beitrag "Illegale Kontenpfändung durch die Postbank", den mittlerweile bereits mehr als 200.000 Besucher gelesen haben.

Ende Mai 2016 wurde uns also von Heute auf Morgen der Geldhahn zugedreht. Sämtliche Abbuchungen auf unseren privaten und geschäftlichen Konten bei der Postbank wurden storniert.
Wir konnten unsere Gläubiger nicht bezahlen und erhielten berechtigter Weise Mahnungen und Drohungen von Inkasso-Unternehmen. Zum Glück waren meine betrieblichen und privaten Webseiten die mir Strato gesperrt hatte wieder Online.
Ich informierte auf www.oebisfelde-news.com und auf www.düsti.de unsere Gläubiger über den unverschämten Angriff und auch darüber, dass die DAK-Gesundheit, ein profitgieriges Unternehmen mein kleines Familienunternehmen in Oebisfelde "platt machen" will.
In meinem Beitrag "Leibeigener der DAK-Gesundheit" und "Sippenhaft im Auftrag der DAK-Gesundheit" finden Sie nähere Einzelheiten zum Nachlesen.

Normaler Weise hätte ich bereits am 1. Juni 2016 Privatinsolvenz anmelden müssen. Unser Barvermögen betrug gerade einmal 100,00€. Mein Mitarbeiter Herr S. erhielt von mir die Information, dass ich ihn nicht mehr bezahlen kann. Ich kündigte vorsorlich ebenfalls meiner Krankenkasse der AOK Sachsen-Anhalt und fuhr meine geschäftlichen Aktivitäten herunter. Auf meiner betrieblichen Webseite kündigte den "Ausverkauf" meines Geschäftes an.

Für den 1. Juni 2016, dem 8 jährigen Firmenjubiläum hatte ich vorsorglich bereits Getränke besorgt. Ich informierte meine Kunden und Besucher über die geänderte Öffnungszeiten. Das Gewerbe abzumelden und mein Geschäft zu schließen, wäre die einfachste Möglichkeit gewesen, um aus dieser komplizierten Situation auszubrechen. Ich spielte auch mit dem Gedanken das Geschäft einfach an meinen Mitarbeiter Herrn S. zu übergeben.
Nun hatte ich meinen mehr als 2500 Kunden das Versprechen gegeben, das Geschäft mindestens 10 Jahre  zu betreiben. Ein weiteres Problem gab es unmittelbar für mich.
Für den Monat Juni 2016 musste ich noch die Miete (500,00€), die Versicherungen (500,00€), den Lohn meines Mitarbeiters (458,00€), die offenen Rechnungen meiner Distributoren (800,00€) und die Rückzahlung der an meine 3 privaten Kreditgeber (500,00€) erwirtschaften.
Zusammen wären dies ca. 2800,00€ Betriebskosten, die aufzubringen sind. Dazu kämen dann noch privaten Lebenshaltungskosten meiner Ehefrau und von mir. Zwar war auf dem ebenfalls gesperrten privaten Girokonto meiner Ehefrau noch ein Restguthaben von 800,00€ aber auch dieses Geld hatte ja die Deutsche Postbank "eingefroren".
Sämtliche Abbuchungen unserer privaten und geschäftlichen Gläubiger wurden wieder zurück gebucht. Für jede Rückbuchung wurde uns von der Postbank eine "Strafgebühr" von 70 Cent aufgebürdet.
Die nächste Lohnzahlung meiner Ehefrau wäre erst am 20. Juni 2016 fällig. Bis dahin mussten wir unbedingt neue Geldkonten eingerichtet haben. Von unsere Töchter, liehen wir uns 1000,00€. Mit diesem Geld bezahlten wir unsere privaten Verbindlichkeiten für den Monat Juni 2016.
Für das "Überleben" meines Geschäftes reichte dieser Betrag bei Weitem nicht. So konnte zu meinem 8. Firmenjubiläum keine Feierstimmung aufgekommen.  Ich verordnete meinem einzigen Mitarbeiter Herrn S. "Zwangsurlaub" und hoffte auf ein Wunder.

Und das Wunder geschah. Eine neue Kundin betrat mein Geschäft. Sie war nach Oebisfelde gezogen und fragte nach einem neuen Telefon- und Internetanschluss für ihre Wohnung. Als Partner der 1&1 Telecom GmbH hatte ich bereits in den zurückliegenden Jahren mehr als 800 Kunden gewonnen.
Wir kamen ins Gespräch und ich erzählte Ihr die unglaubliche Geschichte von der  illegalen Pfändung unserer Konten durch die DAK-Gesundheit, das Hauptzollamt Magdeburg und die Postbank. Dann kamen wir auf das "Geldproblem" zu sprechen.
Ich berichtete Ihr, dass ich mich nicht von Banken abhängig gemacht hatte und dass meine Geldgeber drei Privatpersonen (Freunde, Kunden, Nachbarn) sind. Meine Geldgeber erhalten auf Ihre Einlagen sagenhafte Zinsen zwischen 4% und 8% bei kurzen Laufzeiten mit vollen Zinsen auch bei vorzeitiger Ablösung des Darlehns.
Rita L. fragte mich, wieviel Geld ich brauchen würde, um mein Unternehmen wieder auf die Beine zu bringen. Ich fragte sie, ob sie mir 5000,00€ leihen könnte. Mit diesem Betrag war ich 2008 in das "Abenteuer" Selbstständigkeit gestartet.
Nur einen Tag später hatte ich das Geld zur freien Verfügung. Damit konnte ich nun meine geschäftlichen Verbindlichkeiten bezahlen. Zum Glück hatte ich das "Plastikgeld" bzw. die Zahlung über EC-Karte gar nicht eingeführt. Nur "Bares ist Wahres", diese Weisheit rettete meine Familie und mein Unternehmen vor dem finanziellen Zusammenbruch. Eingekauft wurde in der Folge nur das Notwendigste.  
Wir richteten neue getrennte private und geschäftliche Konten bei verschiedenen ortsansässigen Bankinstituten, sowie bei der INGDiba ein.  Meine Ehefrau kündigte unseren Hauskredit bei der Postbank und holte sich einen neuen Kredit bei einer Online Bank.
Innerhalb von 10 Tagen hatten wir neue Konten. Kein Problem, denn die Grundschuld für unser Haus war bereits vor 2 Jahren gelöscht worden. Unser Schufa Score lag jeweils bei 99%. Und die Kontenpfändung war sowieso illegal. Wir erzählten den Vertretern der neuen Geldinstitute die unglaubliche Geschichte. Kein Grund unsere Kreditwürdigkeit anzuzweifeln.
Der private und betriebliche "Motor" begann wieder zu laufen, aber die Einnahmen über die Kasse waren eher bescheiden. Mein Vermieter und meine 4 Gläubiger verzichteten im Juni 2016 auf Ihre Zahlungen.

Ich schrieb nochmals an die Sachbearbeiterin Frau Greie vom Hauptzollamt Magdeburg. Wir  verlangten nochmals die beglaubigte Kopie des Vollstreckungstitels und Angaben darüber, welches Vollstreckungsgericht den Titel erwirkt hatte.  
Wir forderten sie letztmalig auf, Ihre Vorgesetzte Chefin Frau Dorothee Deutschen zu informieren und drohten Ihr mit Strafanzeige beim Landeskriminalamt Magdeburg und der Behörde mit einer Vollstreckungsgegenklage.
Wir machten die Frau Greie darauf aufmerksam, dass wir sie auch privat auf Schadenersatz verklagen werden, falls Sie unsere Schreiben nicht an Ihren Vorgesetzten weiter leitet.
Zitat: „Beamten  in der Bundesrepublik Deutschland haften privat gemäß BGB § 839 [Haftung bei Amtspflichtverletzungen] und sind somit schadenersatzplichtig gemäß BGB §§ 823,839 i.V.m Grundgesetz Artikel 34i.V.m VstGB § 5 (Unverjährbarkeit), i.V.m VstGB § 9 (Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte)" .



Strafantrag/Strafanzeige gegen Frau Greie beim LKA Magdeburg.
In weiteren Schreiben informierten ich Frau Greie Anfang Juni 2016 auch darüber, dass ich mich nicht scheuen werde, den Fall an die Medien weiter zu geben und auch auf meinen Webseiten im Internet zu veröffentlichen.
Frau Greie interessierten meine Drohungen nicht und somit sah ich mich gezwungen, über diesen ungeheuerlichen Vorfall auf meinen Webseiten www.duesti.de, www.düsti.de, www.duesti.eu, www.al-di.com und www.oebisfelde-news.com zu berichten.
So entstanden meine Beiträge: "Sippenhaft im Auftrag der DAK-Gesundheit", "Wenn der Vollziehungsbeamte vor der Tür steht." und "Illegale Kontenpfändung durch die Postbank" den bisher mehr als 200.000 Besucher angeklickt haben.
Ich informierte jedoch auch die Medien (Bild-Zeitung, MDR, ARD, SAT1 Akte Redaktion, Facebook usw.). Keiner antwortete uns. Keiner wollte uns helfen.

Wir informierten unsere privaten und geschäftlichen Gläubiger über unsere Webseiten, telefonisch und per Briefpost im Juni 2016 darüber, dass wir unsere Kontoverbindung geändert hatten und baten um Verständnis für unsere Situation.
Mitte Juni 2016 schrieb ich nochmals an Herrn Frank Strauß einen Brief. Ich informierte Ihn darüber, dass seine Mitarbeiter in der Abteilung Kontenpfändung nicht richtig rechnen können, hatten Sie uns doch gleich zwei Konten gesperrt und damit auch die jahrelangen Beziehungen zur Postbank in Frage gestellt.
Unsere EC- und Visa-Karten ließen wir der Postbank schickte ich direkt an Herrn Frank Strauß per Einschreiben mit Rückschein zurück.
So blieb uns nur der Zugang zu den gesperrten Konten über das Online-Banking. Nach kurzer Drohung stellte ich den nächsten Artikel "Illegale Kontenpfändung durch die Postbank" ins Netz. Als Webmaster mit langjähriger Erfahrung musste ich mit meinen Äußerungen sehr vorsichtig sein.
Falsche Darstellungen und Unwahrheiten könnten schnell abgemahnt werden. Es passierte jedoch nichts. Keine Reaktion! Sprachlosigkeit auf allen Ebenen.
Ich informierte das für mein Geschäft zuständige Amtsgericht in Haldensleben unter seinem Direktor Reimo Petersen. Obwohl wir unsere Personalausweise und unsere Krankenversicherungskarten ablichteten und diese Unterlagen der eMail beifügten, lehnte der  Richter Petersen es ab, uns behilflich zu sein. Wir sollten uns mit einem Vertreter der "rechtsberatenden Berufe" in Verbindung setzen. Aber auch dies hatten wir bereits vier Mal versucht. Alle Rechtsanwälte die wir fragten, lehnten das Mandat ab.  



Als die Vertreter der "rechtsberatende Berufe" hörten, dass es gegen eine staatliche Behörde, gegen die Postbank sowie gegen die DAK-Gesundheit geht, lehnten es alle Rechtsanwälte ab, den Fall zu übernehmen.

Meine geschäftlichen Aktivitäten liefen im Juni 2016 auf "Sparflamme". Dadurch entfielen die Einnahmen und die natürlich auch die Steuern. Einen positiven Nebeneffekt hatte der Angriff allerdings: Im II. Quartal musste ich erstmals in meiner 8 jährigen Firmenhistory keine Steuern zahlen, sondern bekam ganz legal 1000,00€ Vorsteuer vom Fiskus zurück. Die Freude über den zu erwartenden Geldsegen währte jedoch nicht lange. Später mehr dazu.

Wir konfrontierten Anfang Juni 2016 die Angestellten der Postbank auch damit, dass sie irgendwie nicht rechnen können. Auf meinen Webseiten z.B. www.düsti.de präsentierte ich unsere Kontoauszüge des Privatkontos und auch des Geschäftskontos. Auf beiden Konten war unter "Summe der vorgemerkten Umsätze" ein Betrag von -17928,38€ eingetragen.

Privatkonto Viola D.-> "Summe der vorgemerkten Umsätze" -17928,38€.

Geschäftskonto Horst-Gerhard D. am 30.Juli 2016
-> "Summe der vorgemerkten Umsätze" -17928,38€.
Wir beschwerten uns auch beim Vorstandsvorsitzenden Herrn Frank Strauß über diesen Fehler der Angestellten aus der Abteilung Kontenpfändung. Es folgte prompt die Drohung mein Geschäftskonto einfach aufzulösen und somit die Spuren zu beseitigen.
Auf sehr wundersame Weise verschwand dann plötzlich am 13. August 2016 alles. Siehe A1.
Sogar der negative Dispo war getilgt, obwohl Herr Frank Strauß sein Geld noch nicht bei mir abgeholt hatte.  

So kämpfte ich von nun an selbst für unsere Rehabilitation. Für meine Ehefrau und mein Unternehmen übernahm ich die rechtlichen Angelegenheiten.
Ich verzichtete auf den Jahresurlaub und führte auch ab Ende Juli 2016 meine geschäftlichen Aktivitäten weiter.
Noch war DÜSTI's Computer-Shop noch nicht gerettet. In Oebisfelde kursierten jedoch bereits Gerüchte das Unternehmen sei Pleite. Um mein Unternehmen zu retten, blieb mir nichts anderes übrig, als meinen einzigen langjährigen Mitarbeiter und Freund Herrn S. mitzuteilen, dass ich die Lohnkosten für Ihn benötige, um mein Unternehmen weiter führen zu können.
Ich unterbreitete Herrn S. den Vorschlag, die Kündigung sofort auszusprechen. Er arbeitete ja nur 13,5 Wochenstunden und damit genau so viele Stunden, wie ich an einem Arbeitstag als Chef arbeiten musste.
Er erhielt zwei Tage bezahlte Freistellung, um sich bei der Arbeitsagentur in Haldensleben zu melden und seinem Betreuer mitzuteilen, dass ich Ihn nicht weiter beschäftigen könne. Ich bot Ihm an, die nächsten zwei Jahre mit mir als Partner in DÜSTI's Computer-Shop zu arbeiten.
Wir wollten uns dazu die Räumlichkeiten und Betriebskosten teilen. Jeder hätte seine eigenen Kunden weiter betreuen können. Andererseits hätte ich Ihm auch Kundenaufträge meiner Kunden übergeben können und umgekehrt.
Zu Urlaubszeiten oder bei Krankheit wäre immer ein Verantwortlicher im Geschäft geblieben. Ich hätte Herrn S. in die betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Angelegenheiten einarbeiten können.  Und nach zwei Jahren hähhe ich Ihm das das Geschäft auch übergeben.
Herr S. hätte somit auch aus der Langzeitarbeitslosigkeit ausbrechen können, dachte ich. Anstatt sich nun auf die neuen Aufgaben und Anforderungen einer Selbstständigkeit vorzubereiten, fuhr mein Mitarbeiter zunächst in seinen Jahresurlaub.
So kam der Juli 2016. Mein Enkelsohn Julien fragte seinen Opa, ob er die Ferien in Oebisfelde verbringen könne. Dies konnte ich nicht ablehnen. das Kind (8 Jahre) bekam alles mit, was man seinen Großeltern angetan hatte. Während meine Ehefrau zu der Zeit noch arbeiten musste, half Julien in meinem Geschäft. Er führte freiwillig kleine Arbeiten durch, reinigte das Aquarium, testete Spiele auf Opas alten Spielekonsolen und Computern.
Wir übten auch für die Schule, und wenn uns danach war, hängten wir ein Schild an die Eingangstür, auf dem "Geschlossen" stand und fuhren ins Badeland nach Wolfsburg oder am Wochenende in den Leipziger Zoo oder in den Rusti-Park. Ein 8 jähriges Kind half mir dabei mein Unternehmen zu retten, mehr als Rechtsanwälte, Richter und die Medien.
 
Bereits im Juli 2016 hatte ich wieder einen Umsatz von mehr als 10.000,00€ durch harte Arbeit. Meine monatlichen Betriebskosten von ca. 2500,00€  hatte ich innerhalb von 10 Tagen erwirtschaftet. Dieses Geld brauchte ich um Miete, Lohn, Betriebskosten, Kreditrückzahlungen und meine Rechnungen zu begleichen.

 
Ich drohte dem Hauptzollamt nochmals mit Vollstreckungsgegenklage und da die staatliche Behörde meine Ehefrau in "Sippenhaft" genommen hatten, auch mit Strafantrag/Strafanzeige vor dem Bundesverfassungsgericht bzw. vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag.
Das nachfolgende Dokument fand ich im Internet. Ich schickte es an alle Angreifer und unterstrich meine Entschlossenheit bis vor dieses gericht zu gehen und notfalls auch die Bundesrepublik Deutschland wegen grober Verstöße gegen die Menschenrechte zu verklagen.



Das entsprechende Formular stellte ich ebenfalls ins Internet. Außerdem erschienen auf meiner Webseite mehrere Artikel, besonders gegen die Postbank und den Machtmissbrauch von bundesdeútschen Beamten, die ohne Hirn und Verstand Ihre Machtpositionen missbrauchen.  
In dem Experiment von Stanley Milgram wird dieser "blinde Gehorsam" gegenüber Autoritäten deutlich.

Zitat: "In einem zivilisierten Land mit einer liberalen und demokratischen Verfassung würden zwei Drittel der Bevölkerung ohne zu Fragen alle Befehle ausführen, die sie von einer übergeordneten Macht bekommen."
Alle Mitarbeiter und Beamten, die mit dem Fall zu tun hatten folgten blind den Anordnungen Ihrer Vorgesetzten, wissentlich, dass sie sogar gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bzw. gegen internationales Recht verstießen.  Ein schönes Beispiel auch dafür, wie in unserer Gesellschaft kleine Bedienstete Ihre Machtpositionen missbrauchen.

Unter diesem Aspekt wurde die Sache nun auch politisch. Ich stellte die Namen der Angreifer ins Internet und auf Facebook. Neben den Beamten des Hauptzollamtes Magdeburg auch die Vorstandsvorsitzenden der DAK-Gesundheit und der Postbank.
Ich schrieb eMails an den Direktor des Amtsgerichtes Haldensleben Herrn Petersen, an Herrn Dr. Wolfgang Schäuble, an Herrn Reiner Haseloff.
Ich schrieb an die Rechtsanwaltskammer Magdeburg und bat um Rechtsbeistand und Prozesskostenhilfe.
Nicht einen interessierte unser Leidensweg. Rufmord gegen meine Familie, Wirtschaftssabotage gegen mein kleines mittelständisches Unternehmen, "Sippenhaft" gegen meine Ehefrau, Verleumdung, falsche Verdächtigungen, Verstoß gegen GGS Artikel 1 und 13, Kreditgefährdung durch eine staatliche Behörde und eine Krankenkasse, des öffentlichen Rechts.  
Ich nannte die "Übeltäter" beim Namen und kritisierte damit auch hochrangige Beamte und Politiker und indirekt natürlich auch unsere derzeitige bundesdeutsche Regierung unter Frau Angela Merkel.
Mir unverständlich, dass sich nicht  einer der Beschuldigten sich bei uns gemeldet hat, um die Taten zu rechtferigen bzw. uns auf Fehler aufmerksam zu machen. In meinen Artikeln bat ich auch um professionelle Hilfe von Rechtsvertretern. Nicht einer hat sich mal bei uns gemeldet und uns Hilfe angeboten. Traurig aber wahr in einem "Rechtsstaat" und einer "Demokratie".
Ende Juli 2016 erhielt ich einen Anruf von einem Mitarbeiter der Postbank, dass mein Geschäftskonto Mitte August 2013 geschlossen wird.
Keine Entschuldigung, aber auch keine begründung, warum die Postbank einen langjährigen Geschäftspartner so einfach los werden wollte.
Herr Frank Strauß hatte immer noch nicht sein Geld, welches ich Ihm schuldete in Oebisfelde abgeholt und nun wollte er einfach so mein Konto schließen lassen?
Für meine Steuererklärung benötigte ich ja auch noch die Kontoauszüge und für einen eventuellen Rechtsstreit und für Schadenersatzforderungen gegenüber der Postbank wären die Kontenaktivitäten auf meinem Geschäftskonto Beweise für eine Schuld der Postbank.
Mitte August 2016 bekamen die Angestellten der Postbank mit, dass sie wohl den Falschen erwischt hatten. Sie schlossen einfach mein geschäftliches Konto. So konnte ich meine Kontoauszüge für die Steuererklärung nicht herunter laden. Auch den Dispo von -1700,00€ konnte ich nicht ausgleichen.  
Kurz vorher hatte ich Herrn Frank Strauß nochmals angeboten, meine Schulden zum 20. August 2016, meinem Geburtstag, zu bezahlen. Er kam jedoch auch diesmal nicht, schickte jedoch auch keinen Vertreter, um das Geld der Postbank in Oebisfelde abzuholen.
Dann am 25. August 2016 erhielten wir ein Schreiben von der Sachbearbeiterin, des Hauptzollamtes Magdeburg, einer Frau Jeanette Sturm. Oder besser, es waren gleich drei Briefe mit identischem Inhalt.
Das Hauptzollamt Magdeburg gab nach und hob die Kontopfändung auf. Keine Entschuldigung, keine Erklärung von der Chefin dieser Behörde, Frau Dorothee Deutschen.

Nun war jedoch bereits mein Geschäftskonto geschlossen und das Hauptzollamt Magdeburg informierte uns auch nicht, wie es nun weiter gehen würde.
Die Postbank drohte uns in der Folge nun auch damit, unser gemeinsames privates Girokonto zu schließen, welches hauptsächlich von meiner Ehefrau genutzt wurde.
Das Hauptzollamt Magdeburg versäumte es auch im September 2016 die Postbank zu informieren, unser Girokonten wieder frei zu geben.
Am 29. August 2016 überwies dann das Finanzamt Haldensleben die Vorsteuererstattung für das II. Quartal in Höhe von 929,29 Euro nicht auf mein neues Geschäftskonto bei der Volksbank, sondern einfach auf das gesperrte Girokonto meiner Ehefrau bei der Postbank. Zuzüglich der 957,00 Euro Guthaben auf diesem Konto waren dort 1886,29 Euro Guthaben, welches meiner Ehefrau und meinem Betrieb gehörte.

Anfang September 2016 waren beide Konten nicht mehr zugänglich. Ich schrieb nochmals an Frank Strauß und informierte Ihn persönlich per Einschreiben über die Aufhebung der Kontenpfändung. Ich unterbreitete Ihm das Angebot, die erforderliche Zahlungen auszugleichen und die Konten zum 31. Dezember 2016 zu kündigen.
Die Postbank hatte jedoch auch unser privates Konto nicht mehr frei gegeben und drohte mit der Schließung zum 22. September 2016.
Dies passierte dann auch an diesem Tag, einen Monat nachdem die Kontenpfändung aufgehoben wurde. Das gesamte Guthaben auf dem privaten Konto von Viola Düsterhöft in Höhe von fast 2000,00€ wanderte auf das Konto des Hauptzollamtes Magdeburg. Und da befindet es sich bis heute (April 2017).

 
Ich mahnte Frau Dorothee Deutschen an und drohte Ihr mit einem gerichtlichen Mahnbescheid  vor dem Amtsgericht Aschersleben. Mitte September 2016 stellte ich vor dem Gericht den Antrag. Frau Dorothee Deutschen war sich immer noch keiner Schuld bewusst.
In Ihrem Widerspruch heißt es: "In der Sache handelt es sich hier möglicherweise um eine vermeintliche Forderung gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Hauptzollamt und dieses wiederum durch mich."


 
Damit haben wir aber immer noch nicht unser Geld zurück. Eine Frechheit sondersgleichen. Stellt sich für uns die Frage, wo verklage ich jetzt die Bundesrepublik Deutschland? Andererseits haften ja Beamte mit Ihrem Privatvermögen bei Dienstvergehen. Auch in diesem Fall benötigen wir jetzt einen kompetenten Rechtsanwalt.  

 
Der Herr Frank Strauß von der Postbank hatte nun wohl auch mitbekommen, dass seine Mitarbeiter ziemlichen Mist verbockt hatten, indem sie gleich zwei Konten mit dem doppelten Pfändungsbetrag belegten. Um Ihre Spuren zu verwischen wurden plötzlich alle Einträge der vorgemerkten Umsätze von -15.921,02 gelöscht. Unser Online Banking Account wurde dicht gemacht. Ich konnte keine Kontoauszüge für meine Vorsteuererklärung herunter laden.  

 
Herr Frank Strauß gab mir somit gar nicht die Möglichkeit, den negativen Dispo von 1800,00€ auszugleichen. Andererseits schuldete uns ja auch die Postbank noch einen Betrag von 2000,00€ von dem geschlossenen Konto meiner Ehefrau. Bildet man die Differenz schuldet uns die Postbank somit noch etwa 200,00€ zuzüglich der Starfgebühren und unserer Schadenersatzforderung von 36.000,00€. Ich hatte Herrn Strauß von der Postbank darauf aufmerksam gemacht, dass ich diesen Betrag als Schadenersatz einfordern werde, wenn er nicht auf meine Angebote eingeht uns unser Geld bis zum 31.12.2016 zurück zu geben.  

 
Werter Herr Posch auch in dieser Angelegenheit suchen wir einen kompetenten Rechtsanwalt, der unsere Klage gegen die Postbank begleitet. Der Herr Strauß übergab von nun an den Fall an die Konsul Inkasse GmbH Essen. Diese erpresst uns nun mit Forderungen in Höhe von 1747,93€. Ich habe dem Herrn Stefan Stein Geschäftsführer dieses Unternehmens unmissverständlich mitgeteilt, dass er den Fall lieber wieder an die Rechtsabteilung der Postbank abgeben solle, da er sich in ein laufendes Verfahren einmischt. Bis Februar 2017 meldete er sich dann nicht mehr. Wahrscheinlich wollte er auch die Peinlichkeiten der Postbank vertuschen. Das Inkassobüro versuchte es dann zwar mit einem Schufa Eintrag aber dagegen wehrte ich mich beschwerte ich mich beim Ombudsmann der Schufa: http://www.duesti.eu/schufa-eintraege-ohne-titel-durch-santander-und-postbank.html.
Von nun an meldete sich die Konsul Inkasso Essen bis zum 01.03.2017 nicht mehr.  

 
Im September 2016 erhielt ich eine Steuererstattung von fast 1000,00€ vom Finanzamt Haldensleben. Obwohl ich den Damen und Herren bereits meine neue Kontoverbindung mitgeteilt hatte, überwies wieder eine Sachbearbeiterin dieser Behörde den Betrag auf das gesperrte Konto Postbank Konto meiner Ehefrau.  
Die Postbank schloss dieses Konto und überwies das Restguthaben von fast 2000,00€  an das Hauptzollamt Magdeburg.

 
Im Auftrag meiner Ehefrau, die Hauptnutzer unseres gesperrten privaten Kontos bei der Postbank schrieb ich Anfang September nochmals an Frau Deutschen vom Hauptzollamt Magdeburg. Ich verlangte die Rückgabe des Geldes meiner Ehefrau in Höhe von 2000,00€ und drohte Ihr mit einem gerichtlichen Mahnbescheid. Telefonische Anrufe beim Hauptzollamt Magdeburg blieben erfolglos.  

 
Anstatt der Frau Deutschen meldete sich Ende August 2016 und mitte Oktober 2016 ein Herr Maik Hansmann vom Hauptzollamt Magdeburg. Welche Aufgabe der Herr dort im Hauptzollamt Magdeburg ausfüllt ist mir bis heute unklar. In seinem Schreiben versucht er die illegale Kontenpfändung zu rechtfertigen. Aber irgendwie hat der Beamte eine ziemlich lange Leitung. Der hatte noch gar nicht mitbekommen, dass die Chefin von Ihm, Frau Deutschen die Kontenpfändung bereits am 23.08.2016 aufgehoben hatte.  

 
Mehrere Versuche Ihm dies telefonisch mitzuteilen scheiterten. Der Hörer wurde immer wieder aufgelegt. Auch gegen diesen Beamten würde ich Strafanzeige beantragen, wegen Dienstvergehen im Amt.(Siehe oben Schadenersatzforderung mit dem Privatvermögen).
Gegen die Chefin des Hauptzollamtes, Frau Deutschen, erwirkte ich einen gerichtlichen Mahnbescheid vor dem Amtsgericht Aschersleben und eine Schadenersatzforderung für meine Ehefrau Viola Düsterhöft, wegen der "Sippenhaft", einem klaren Verstoß gegen das GGs Artikel 1.  

 
Das Amtsgericht Aschersleben erwirkte natürlich keinen vollstreckbaren Titel gegen die Frau Deutschen. Wäre ja ein Unding, wenn ein Beamter Staatsdiener von einem Gericht in der Bundesrepublik verklagt wird. Neben Richtern genießen ja Beamte einen besonderen staatlichen Schutz auch wenn sie noch den größten Mist verzapfen. Frau Dorothee Deutschen erhielt eine Mitteilung von einer Sekretärin des Amtsgerichtes Aschersleben und schrieb in Ihrem Widerspruch zum gerichtlichen Mahnbescheid, sie sei Beamte und wenn meine Ehefrau Forderungen Ihr gegenüber hätte, müsste ich die Bundesrepublik Deutschland verklagen.

 
Ich beschwerte mich noch beim Direktor des Amtsgerichtes Aschersleben und beantragte Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Dem Direktor des Amtsgerichtes war nun der Fall doch zu heiß geworden und er teilte uns mit, dass er von nun an nicht mehr zuständig sei. Ich solle mich an das Amtsgericht in Haldensleben wenden. Aber an dieses Gericht hatte ich mich bereits zwei Mal im April 2016 noch vor der illegelan Kontenpfändung gewandt. Der Direktor Reimo Petersen antwortete mir demenstrativ nicht. Er war ein alter Bekannter, der mich 2006 wegen vierfacher Körperverletzung an Kindern vor sein Gericht zitierte. Damals entlarvte ich die Machenschaften der Staatsanwaltschaft Magdeburg und des Kultusministeriums Magdeburg. Durch Mobbing und Bossing wollten mir damals Staatsdiener Reinhard, Leabe, Kölsch, Wahner-Willems in meiner Tätigkeit als Lehrer Dienstvergehen anlasten, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Vor Gericht entlarvte ich die Machenschaften dieser Damen und Herren. In der Folge habe ich vor diesem Amtsgericht in Haldensleben unter diesem Direktor nicht einen Gerichtsprozess gewonnen. Ich denke auch, dass in diesem Fall Richter, Beamte und Politiker im Bundesland Sachsen-Anhalt unter einer Decke stecken. Ein gerechtes Verfahren wäre in diesem Bundesland unmöglich. Wenn Du in diesem Staat einen Richter wegen Befangenheit kritisierst, bist du unten durch.  

 
Das sieht man auch daran, wie die Staatsanwaltschaft Naumburg unter ihrem Direktor Frank Fresow meine Anzeige der Frau Greie vom Hauptzollamt bewertet. Mitte Juni 2016 erfolgte die Anzeige. Erst Ende Februar 2017 erhielt ich von dem zuständigen Staatsanwalt Siebert ohne Vornamen ein Schreiben, in dem sinngemäß stand, dass ich noch mehr Beweise vorlegen solle. Die Ermittlungen hätten bisher nichts ergeben. Ich beschwerte mich beim Generalstaatsanwalt Frank Fresow und schrieb Ihm einen neunseitigen Brief, in dem ich nochmals alle Beweise aufführte. Der Herr Fresow antwortete natürlich nicht selbst sondern ein Herr Hermann. Wie immer in einem Schreiben ohne Unterschrift, obwohl ich den Beamten bat, mir das Antwortschreiben per Einschreiben mit Rückschein bis spätestens 10.02.2017 zuzusenden. Der Herr Oberstaatsanwalt formulierte in seiner Rechtsbelehrung, dass ich gegen diese Bekanntmachung bis zum 17.03.2017 Klage vor dem Oberlandesgericht in 06618 Naumburg, Domplatz 10 einreichen kann, aber nicht persönlich, sondern mit Unterschrift eines Rechtsanwaltes.  

 
Sehr geehrter Herr Posch, ich bin nur ein nebenberuflicher Rechtsvertreter meiner Ehefrau und meines kleinen Unternehmens. Nun frage ich Sie, wollen Sie unsere Interessen in diesem Fall auch vor einem nationalen oder internationalen Gericht vertreten. Nehmen Sie das Mandat an? Ich erkläre auch meine Bereitschaft den Fall in Ihrer Sendung auf RTL an die Öffentlichkeit zu bringen und weiter zu begleiten.  

 
Durch den Angriff auf mein Unternehmen war ich gezwungen meinen einzigen Mitarbeiter zu entlassen. So muss ich derzeit mit 62 Jahren alles selbst in meinem Computer-Shop erledigen. Mein Arbeitstag umfasst inklusive meiner Webmastertätigkeit täglich 15 Stunden. Ich habe somit auch keine Zeit die rechtlichen Interessen meiner Ehefrau weiter zu vertreten.  

 
Wir möchte Sie bitten, mit uns unter den oben genannten Kontaktdaten einen Termin zu vereinbaren.

 
Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen
Viola & Horst-Gerhard Düsterhöft



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