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Richter Jörg Engelhart vom Landgericht Magdeburg nötigt mich zu einer "Güteverhandlung mit einem Jens Beckhausen zu erscheinen. im

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Veröffentlicht von Horst-Gerhard Düsterhöft in Recht & Gesetz · 9 März 2019
Horst-Gerhard Düsterhöft
Diplomlehrer, Oberstudienrat im Ruhestand,
CEO DÜSTI‘s Computer-Shop, Webmaster
Blogger, IT-Fachmann, Rechtsvertreter der
Familie und der Firma  Horst-Gerhard Düsterhöft
Velpker Str. 11

39646 Oebisfelde-Weferlingen
OT Oebisfelde 09.03.2019



Landgericht Magdeburg
z.H. Herr Jörg Engelhard

Halberstädter Str. 8
39112 Magdeburg

Antrag einer Einladung
zu einer „Güteverhandlung“
zum 08. April 2019
Geschäftsnummer
11 O 208/19 073*

des Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft, Velpker Straße 11, 39646 Oebisfelde-Weferlingen
OT Oebisfelde
- Antragsgegner -
Prozessbevollmächtigter der Familie Viola und Horst-Gerhard Düsterhöft sowie der Firma DÜSTI‘s Computer-Shop Oebisfelde, in eigener Sache. Anschrift: Siehe Briefkopf. Berechtigt für Arbeitsleistungen Rechnungen auszustellen. Betriebsnummer: 18683812.
Ust.-ID: DE259981190. Stundenlohn 150,00€/Stunde inkl. MwSt.

gegen

Herrn Jens Beckhausen, Ihleburger Straße 4, 39126 Magdeburg

- Antragsteller-



Sehr geehrter Herr Richter  Jörg Engelhard,

zunächst bestätige ich Ihnen den Empfang eines Schreibens des Landgerichts Magdeburg unterschrieben von der Justizangestellten Frau Weber ohne Vornamen, datiert zum 01.03.2019 und im meinem Postkasten gefunden am 09.03.2019.

In diesem Schreiben werde ich zu einer „Güteverhandlung“ am 08. April 2019 durch einen Herrn Jens Beckhausen, Ihleburger Str. 4, 39126 Magdeburg geladen.

Bei allem Respekt worum soll es in dieser „Güteverhandlung“ gehen? Eine Person mit Namen „Jens Beckhausen“ ist mir unbekannt.

Möglicherweise liegt hier ein Irrtum vor. Aus meinen im Briefkopf angegebenen Berufen, Eignungen, Befähigungen und fachlichen Leistungen können Sie entnehmen, dass der deutsche Staatsangehörige Herr „Horst-Gerhard Düsterhöft“:

a) In seiner früheren Tätigkeit von 1981 bis 2008 als Diplomlehrer für Biologie Chemie und Informatik, als Beamter im öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt tätig war.
Diesbezüglich kann ich mich nicht erinnern, mit der oben benannten Person irgendwelche Beziehungen zu haben. Er ist weder früherer Schüler noch ehemaliger Studien- bzw. Lehrerkollege von mir.

b) Seit 01. Juni 2008 bin ich Inhaber der Firma DÜSTI‘s Computer-Shop in Oebisfelde. Hier biete ich meinen Kunden „Allumfassende Dienstleistungen im Computer-Gewerbe“ https://al-di.com, http://h-zwei-o.com, https://aldicomputer.com, http://duesti.eu

Oder anders ausgedrückt, ich bin IT Profi seit 1980 (https://duesti.de/history.php) und habe zu Zeiten von Steve Jobs und Bill Gates in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) (https://born-in-gdr.com) meinen ersten Computer 1985 selbst zusammengelötet, programmiert und in der Folge bereits in der DDR und später am Burg-Gymnasium in Oebisfelde https://gymnasium-oebisfelde.de den Informatik-Unterricht eingeführt und als Lehrer und Erzieher unterrichtet.
Meine Betriebsnummer und die Ust.-ID finden Sie im oberen Teil.

c) Dann bin ich auch die Privatperson Horst-Gerhard Düsterhöft und wohne mit meiner Familie seit 1981 bis heute  in der Stadt Oebisfelde. Ich bin verheiratet mit Frau Viola Düsterhöft, geb. Lier wir haben zwei Kinder und derzeit 6 Enkelkinder.

Ich bin auch der Rechtsvertreter meiner Ehefrau Viola Düsterhöft und mache Sie Werter Herr Richter Jörg Engelhardt darauf aufmerksam, dass die hier angegebene „Wohnanschrift“ des Herrn „Jens Beckhausen“ auch die „Wohnadresse“ einer Frau Dorothee Deutschen ist.

Die Frau Dorothee Deutschen ist jedoch die Leiterin des Hauptzollamts Magdeburg. Sie wurde am 23. Mai 2016 in Ihr neues Amt eingeführt. Diese Person ist Schuldnerin meiner Ehefrau Viola Düsterhöft sowie meiner Firma aus dem Jahre 2016.
Beweis:
Siehe Anlage 10. Illegal eingezogene Gelder vom privaten Girokonto meiner Ehefrau Viola Düsterhöft vom Postbank Konto: 715414207, BLZ:20010020.
Der Betrag, den die Schuldnerin Dorothee Deutschen meiner Ehefrau Viola Düsterhöft gestohlen hat, beträgt 957,00 EUR!

Außerdem wurde am 29.08.2016 aus einem Versehen, die Vorsteuererstattung meiner Firma für das II. Quartal 2016 in Höhe von 925,50 EUR auf das private Girokonto meiner Ehefrau und nicht auf das dem Finanzamt mitgeteilte Geschäftskonto meiner Firma bei der Postbank IBAN: DE66860100900109908901 BIC: PBNKDEFF860 überwiesen (Anlage 11).

Und zusammen mit dem Geld meiner Ehefrau wurde dann am 22.09.2016 eben dieses Konto ausgekehrt. Das Geld wurde uns gestohlen und auf das Konto des Hauptzollamts Magdeburg überwiesen.

Auch diese Maßnahme war illegal, da ja die Frau Dorothee Deutschen bzw. die Angestellte Frau Jeanette Sturm bereits am 23. August 2016 die illegale Kontenpfändung bereits aufgehoben hatte.
Beweis:
Anlage 17: Aufhebung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 18.05.2016

Aber offensichtlich hat die Frau Dorothee Deutschen entweder dies nicht mitbekommen, was für eine Chefin des Hauptzollamtes sehr blamabel ist oder sie hat bewusst diesen Geldbetrag unterschlagen, was ich jedoch nicht beweisen muss.
Dazu gibt es die BaFin (https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/diebafin_node.html) und man müsste dies mal untersuchen.

Von mir jedenfalls bekam die Frau Dorothee Deutschen damals einen gerichtlichen Mahnbescheid des Amtsgerichts Aschersleben Geschäftsnummer: 16-1468498-0-9 (Anlage 1, Anlage 2) zugestellt.

Nun können Sie, Werter Herr Richter Jörg Engelhard in dem Schreiben Anlage 1 von mir erkennen, dass die Frau Dorothee Deutschen in Ihrem Widerspruch angegeben hat, dass ich, um diese Forderungen einzutreiben, die „Bundesrepublik Deutschland“ verklagen müsste.

Ich bitte mal um Aufklärung der Rechtsanwälte des Herrn Jens Beckhausen, wieso diese Person hier gleich mal einen Termin beim Landgericht Magdeburg bekommt und ich als „Freizeit Rechtsanwalt“ meiner Familie, meiner Kunden und meiner Firma den normalen Rechtsweg gehen muss.

Handelt diese Person Jens Beckhausen nun als Privatperson? Dann sollte er auch seine Privatanschrift angeben, und den normalen Rechtsweg über ein zuständiges Mahngericht beschreiten und dann erst über ein Vollstreckungsgericht gehen!
Ich habe von Herrn Jens Beckhausen jedenfalls keinen Mahnbescheid vom Amtsgericht Aschersleben bekommen.

Handelt diese Person Jens Beckhausen im Auftrag der Frau Dorothee Deutschen, so muss ich feststellen, dass Ihm das gar nicht zusteht, denn als Angestellter einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Landes Sachsen-Anhalt handelt er ja im Auftrag seiner vorgesetzten Direktorin, eben dieser Frau Dorothee Deutschen.

Ja und diese Person ist eben Schuldnerin meiner Ehefrau Viola Düsterhöft und meines Unternehmens. Ich bin selbst Beamter und war von 1981 bis zu meinem Ausscheiden 2008 im öffentlichen Dienst des Bundeslandes Sachsen-Anhalt als Diplomlehrer für Biologie, Chemie und Informatik tätig. Somit bin ich heute Oberstudienrat und stehe schon in der Stufenleiter ein paar Stufen über diesem Beamten Jens Beckhausen.

Und wenn dieser mich nun beschuldigt eine Straftat begangen zu haben, dann bitte schön wo sind Ihre Beweise. Das was dieser untergeben Beamte betreibt ist respektlos mir gegenüber und hat mit Mobbing und Bossing in öffentlichen Ämtern zu tun.
Es gehört jedenfalls nicht an die Öffentlichkeit, wenn sich Beamte gegenseitig eine Schlammschlacht liefern.
Geradezu ein gefundenes Fressen für Rechte und Linke Extremisten, die die Bundesrepublik Deutschland in Frage stellen.

Werter Herr Richter Jörg Engelhard nun frag ich Sie: „Was soll das für ein Gerichtsprozess sein, zu dem Sie mich zum 8. April 2019 einladen? Sie erzählen mir hier etwas von einer „Güteverhandlung“.

Worüber soll ich mit dem Herrn Jens Beckhausen verhandeln? Den kenne ich nicht mal! Und seine Vorgesetzte Chefin, die Frau Dorothee Deutschen ist Schuldnerin meiner Ehefrau und meiner Familie.
Nach dem gerichtlichen Mahnbescheid der mir vorliegt, schuldet uns diese Person 7.138,00 EUR. Ich müsste halt nur die 507,50 EUR unter der Nummer 1304-492635-0 an die Landeskasse Sachsen-Anhalt überweisen um diese Person dann vor Gericht zu bringen und gegen sie einen Vollstreckungstitel zu erstreiten.

Eine „Güteverhandlung“ macht hier keinen Sinn, denn dies wäre ein „Strafprozess“ bzw. weil ja auch das Land Sachsen-Anhalt indirekt als Schuldner in Frage kommt ein Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht, dem Bundesgerichtshof oder gegebenenfalls sogar vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Das Landgericht Magdeburg ist diesbezüglich nicht der richtige Ort um darüber zu verhandeln, zumal ich erst kürzlich die Richterin Miriam Soehring vom Landgericht Magdeburg am 27.012.2018 wegen Rechtsbeugung § 339 StGB (Anlage 13) Registriernummer, lautet: ERLKA1-20181227152037 angezeigt habe.

Nähere Einzelheiten zu diesem Vorfall finden Sie auch auch meiner Website https://duesti.de, https://oebisfelde-news.com oder lesen Sie meinen Beitrag auf
https://www.duesti.de/rechsbeugung-durch-richterin-miriam-soehring-landgericht-magdeburg.html

Sehr geehrter Herr Richter Jens Engelhard, Sie sehen selbst, dass dieser Rechtsstreit vor dem Landgericht in Magdeburg, immer den Anschein erwecken würde, dass die Richterinnen und Richter, wie auch sämtliche in der Rechtsanwaltskammer des Bundeslandes Sachsen-Anhalt organisierten und tätigen Rechtsanwälte in einer Art bei der Urteilsfindung befangen wären.
Oder im Schlimmsten Fall Rechtsbeugung betreiben würden, wenn Sie gegen mich entscheiden würden.

Der ganze Sachverhalt wird nun noch dadurch komplizierter, da ich auch gegen den Direktor des Amtsgerichts Haldensleben, dem Herrn Heimo Andre Petersen und auch gegen den Richter Robert Mersch gerichtliche Mahnbescheide über eine Schuld von ca. 7000,00€ vorliegen habe.
Beweis:
Anlagen 14/1 und 14/2. Ja und auch die Staatsanwaltschaft Magdeburg hängt in der ganzen Geschichte auch schon ganz tief mit drin. Denn am 21.10.2005  beschuldigte mich doch so ein Staatsanwalt Fröhlich der vierfachen Körperverletzung an Kindern einer 6. Klasse.
Völlig idiotisch, einen erfahrenen  Diplomlehrer, 25 Jahre im Schuldienst zu beschuldigen, vier Kinder an der Sekundarschule in Walbeck über zwei Monate zu misshandeln und trotz Anzeige bei der Polizei in Weferlingen nicht einmal den Schulleiter Jungenitz bzw. das Kultusministerium Magdeburg, Willems, Reinhard, Leimbach, Seegebarth, Kölsch, Leabe zu informieren.

Und dann diesen ostdeutschen, Stasi geprägten, Lehrer sogar zu befördern von 2005 bis 2007 am Gymnasium in Haldensleben unterrichten zu dürfen.

Ihn aber dann doch ein Jahr nach dem Vorfall 2006 vor dem Amtsgericht Haldensleben anzuklagen, wenn gar keine Beweise mehr vorhanden sind.
Völlig bescheuert, denn schwere Körperverletzung gehört definitiv nicht vor ein Amtsgericht, welches gerade einmal einen Schaden bis 5000,00 EUR verhandeln darf.
Und noch bescheuerter ist es, dass der Vorfall ja während des Dienstes des verbeamteten Lehrers an einer staatlichen Schule stattgefunden hat.

Werter Herr Richter Jörg Engelhard, sie als Richter sollten jetzt eigentlich wissen, dass der Arbeitgeber gegenüber seinen Angestellten ein Fürsorge und Aufsichtspflicht hat. Und wenn der Lehrer Horst-Gerhard Düsterhöft von irgendwelchen Leuten beschuldigt wird, Kinder in einer staatlichen Schule misshandelt zu haben, was macht dann der Arbeitgeber?

Klar, er suspendiert den Beschuldigten Lehrer zunächst vom Dienst, dann wir auch der Beschuldigte Lehrer zunächst von der Polizei vernommen. Dann müsste das Elternteil mit Kind auch bei der Polizei geladen werden. Dann sollten Beweise für die Schuld des Lehrers vorgelegt werden z.B. Zeugenaussagen, Beweise, ärztliche Atteste usw.
Und wenn es sich dann herausstellt, dass gegen den beschuldigten Lehrer „Rufmord“ betrieben wurde, gibt es in der Tat einen Gerichtsprozess, aber nicht durch den Lehrer selbst, sondern der Arbeitgeber, das Kultusministerium Magdeburg ist in der Pflicht, den Beamten in Schutz zu nehmen und gegen haltlose Anschuldigungen zu verteidigen.

Es erweckt stets den Anschein, dass der Arbeitgeber ganz andere Ziele verfolgt, wenn er nun selbst den unschuldigen Lehrer ein Jahr nach dem Vorfall vor das Amtsgericht nach Haldensleben lädt, um Gründe zu konstruieren, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen sollen.
Nur so viel, dem Richter Heimo Andre Petersen hielt ich damals als mein eigener Rechtsvertreter einen zweistündigen Vortrag über Mobbing und Bossing am Arbeitsplatz Schule und über Kurt R. Werner einem Lehrerkollegen aus den alten Bundesländern der bereits in den 80iger und 90iger Jahren dieses Thema in der BRD 1.0 behandelte. Dies ist jedoch eine andere Geschichte, die ich damals von meiner Webseite https://mobbing-gegen-lehrer.de wieder entfernt hatte.

Denken Sie immer daran, ich bin Schriftsteller und auch Autor diverser Artikel auf meinen Webseiten und ich könnte innerhalb kürzester Zeit, diese Schandtaten eines Jugendrichters Petersen wieder der Öffentlichkeit zugänglich machen. Wollen Sie das?
Genau so bescheuert ist es, wenn eine Gruppe von 8 schwer bewaffneten Leuten am 11. September 2018 vor der Haustür eines Rentnerehepaares mit Enkelkind 4 Jahre steht und behauptet, mein Unternehmen schulde der Firma DRK Gesundheit aus dem Jahre 2009 einen Betrag von 17.000,00€.
Und dann legt mir einer dieser Typen, die Ihre Identität nicht preis geben wollten, ein „Zettelchen“ (Anlage 16) vor, welches ich mit Adobe Photoshop und Word 2019 in 20 Minuten selbst zusammenbasteln könnte:
16-1: ...vollstreckbarer AntragFalsch! Kein Schuldtitel, kein Vollstreckungsurteil, von der Exekutive und nicht von der Judikative ausgestellt. Das ist typisch für Diktaturen, wenn Staatsbedienstete ohne richterliche Legitimation in ein Haus einfallen!

16-2: ...Ermächtigung gilt zugleich für das Abholen der PfandstückeFalsch! Welche Pfandstücke? Eigentum von unbeteiligten Familienangehörigen, Kindern, Kunden, Erbstücke meines Vaters, Schmuck und Ehering, Geld aus den Sparbüchsen der Enkelkinder, Artikel meines Geschäftes, die ich im Interesse des Staates wieder verkaufen soll, um Steuern für Beamte und Politiker zu erwirtschaften und natürlich auch meinen Lebensunterhalt zu garantieren.
Welcher Idiot von Beamten nimmt einem Rentnerehepaar ein KFZ VW Touran Baujahr 2006 weg, mit dem diese Menschen zum Arzt, zur Arbeit, zu ihren Enkelkindern fahren müssen?  

16-3: ...GerhardFalsch! Nochmals ich heiße Horst-Gerhard Düsterhöft, das steht in meiner Geburtsurkunde, im Staatsangehörigkeitsausweis (gelber Schein), im Personalausweis, im Reisepass und in all meinen privaten und geschäftlichen Verträgen!

16-4: ...Anordnung ist verhältnismäßig… Aber Hallo, Herr Richter Jörg Engelhard, erklären Sie mal Ihrem Richterkollegen Robert Mersch was „verhältnismäßig“ ist!
Sicher nicht, ein Rentnerehepaar mit Kleinkind (4 Jahre) ein traumatisches Erlebnis zu bescheren, an dem meine Ehefrau Viola bis heute leidet.

Jedes Mal wenn es an der Haustür klingelt, schreckt sie zusammen und befürchtet, dass diese Verbrecherbande wieder vor unserer Haustür steht.
Und dann die Frechheit zu besitzen, uns schon kurze Zeit nach dem Überfall zu erpressen, wieder zu kommen. Nur so viel, ich bin als Unternehmer durchaus berechtigt eine oder mehrere Waffen zu führen und habe auch zum Selbstschutz Schreckschuss-waffen in meinem Haus.
Und ich habe nach dem Grundgesetz Artikel 20 Absatz 4 „...das Recht Widerstand zu leisten, gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen...“

Und das sollten sich die Täter, die uns überfallen haben merken GG Artikel 20 Absatz 3: „...Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden...“

Und auch ein Richter Robert Mersch, sowie Staatsbedienstete im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland haben sich daran zu halten. Sonst treffen wir uns vor dem Bundesverfassungsgericht, was in diesem Fall wohl das Beste wäre.

16-5: ...Zutritt zur Wohnung verweigert wordenFalsch! Ich hatte einen der Besucher gebeten, in mein Arbeitszimmer zu kommen und zeigte Ihm diverse Beweise unserer Unschuld. Zu den anderen 7 Personen vor unserem Haus sagte ich Stop!
Ich verwies darauf GG Artikel 13, dass die Wohnung unverletzlich ist. Und dass nur mit gültigem Vollstreckungstitel bzw. richterlichem Urteil bzw. Gefahr in Verzug eine Wohnung betreten werden darf.

Die Einbrecher betraten unser Grundstück und unsere Wohnung über die geöffnete Terrassentür, setzten den kleinen Jungen aufs Sofa und schalteten ihm den Fernseher ein. Dann begannen sie in der Wohnstube damit, uns zu berauben. Das ist krank und unwürdig. Und so etwas machen in der Tat nur Verbrecher oder Terroristen. Oder aber auch damals 1933 bis 1945 Angehörige der NSDAP in der Hitler-Diktatur.

Und Familienangehörige zu bestrafen für politische Gegner, Ihnen die Kinder zu entziehen, sie wegzusperren, Ihr Eigentum zu beschlagnahmen und sie in Internierungs- bzw. Konzentrationslager zu stecken, das hat in der Tat nichts aber auch rein gar nichts mit Demokratie und Rechtsstaat zu tun. Das nannte der Propagandaminister Göbbels „Sippenhaft“.

16-6: Falsch! Es fehlt ein Teil des Textes auf der 2. Seite. Das ist weder ein Original, noch eine beglaubigte Kopie, das sollte die Justizangestellte „Müller“ eigentlich wissen. In meinem Unternehmen hätte ich Sie wegen Unfähigkeit gefeuert!

16-7 u. 16-8:...dies den Vollstreckungserfolg gefährden würde...Falsch! Nachdem mir die bewaffneten Typen Handschellen hinter dem Rücken (Freiheitsberaubung) angelegt hatten und begangen unsere Wohnung zu durchwühlen und in unsere Privatsphäre einzudringen, forderte ich sie auf in die Lagerräume meines Geschäftes zu kommen und diesen Krempel meinetwegen mitzunehmen. Sie sollten jedoch das Kind und meine Ehefrau zufrieden lassen.

Diese Typen können froh sein, dass ich mich beherrschen konnte, und nur eine Belohnung von mehreren Tausend Euro auf sachdienliche Hinweise ausgesetzt hatte. Ich weiß ja bis heute nicht, wer die Einbrecher waren. Ich kenne weder ihre Namen, noch ihre privaten Anschriften. Denn sollte ich das heraus bekommen, dann können die sich warm machen, aber nicht als „Kopfgeld“ oder „Tod oder lebendig“ und auch nicht mit illegalen Maßnahmen, sonder immer unter Achtung von Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland.

16-9: Falsch! Sie weigerten sich mit mir die 3 Räumlichkeiten aufzusuchen in die ich mein Betriebseigentum nach Räumung meines Ladengeschäftes eingelagert hatte.
Diese Typen nahmen gezielt wertlose Sachen, mit besonderem ideellen Wert (Bände von Charles Darwin, Schmuck und Ehering, defekte Taschenuhr meines Vaters, Fotoapparate aus früheren Zeiten, sogar noch mit Rollfilm, Spielzeug der Kinder, Eigentum von Kunden und meiner Firma usw.). Das ist Menschenverachtend und krank, eines Beamten der Bundesrepublik unwürdig. Und es verstößt gegen das Grundgesetz und gegen das Prinzip der Gewaltenteilung.

Werter Herr Richter Jörg Engelhard, kennen Sie die Definition für Demokratie bzw. Diktatur? Wissen Sie etwas über Gewaltenteilung? Erklären Sie dies mal Ihren Richterkollegen. Falls Sie Probleme haben, kann ich Ihnen ja mal einen Vortrag halten, oder schauen Sie einfach mal auf meine privaten und betriebliche Webseiten! Über das Eingangsportal:
https://duesti.de

16-10: Falsch! Das schlägt dem Fass den Boden aus! Hier steht in einem Schreiben eines Amtsgerichts Haldensleben, dass Richter und Beamte sich gegen Menschenrechte hinweg setzen können?! Unter „Personen“ versteht der Richter Robert Mersch wohl in diesem Fall meine Ehefrau und unseren Enkel, Jonas Hein (4 Jahre).
Hallo Ihr Einbrecher unter Eurem Anführer „Beckhausen“: Da steht nicht, dass Ihr meine Ehefrau und meine Enkelkinder beklauen sollt.

16-11: Falsch! Auf meinen Artikel https://www.duesti.eu/hat-richter-mersch-vom-amtsgericht-haldensleben-den-ueberfall-am-11-09-2018-veranlasst.html erhielt ich ja bis heute keine Antwort von eben diesem Richter Robert Mersch.
Bisher habe ich noch keine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, falsche Verdächtigung, Anstiftung zu einer schweren Straftat gestellt.
Die Kostenrechnung hat er bereits erhalten und die nächsten Rechnungen werden folgen, Werter Richter Robert Mersch. Denn bis heute hat meine gehbehinderte Ehefrau Ihren VW Touran noch nicht zurück und ich muss um meine Kunden zu besuchen oder Taxi Dienste auszuführen mir bis heute einen Leihwagen nehmen:
Pro Tag: 50,00 EUR Mietkosten. Pro gefahrenen Kilometer: 0,50 EUR. Betriebskosten, Benzin, Wartung, Versicherung : 100,00 EUR im Monat. Und dann kommt mein Arbeitslohn als Taxi-Fahrer noch hinzu und der ist 50,00 EUR die Stunde.
Da kommt eine ganze Menge zusammen. Die 3500,00€ aus dem letzten Mahnbescheid sind ja erst der Anfang.

16-12: Falsch! Unterschrift des Richters fehlt! Dokument ist ungültig. Siehe oben. Bisher habe ich auch noch nicht das Original einsehen können, mit Unterschrift. Und Herr Richter Robert Mersch, wenn ich das habe, dann lasse ich es durch einen Schriftsachverständigen begutachten, ob Sie die Unterschrift tatsächlich dort am 26. Juli 2018 drauf gesetzt haben!

16-13: Falsch! Falls die Justizangestellte „Müller“ existieren sollte, werde ich sie natürlich unter Eid befragen, ob sie das Original mit der Unterschrift des Richters Robert Mersch beglaubigt hat. Wie es scheint ist das nur ein „Blanko Formular“ gewesen, wo die Unterschrift der Frau „Müller“ gar nicht drauf war.
Und der Anführer der Bande hat sich dieses Blanko Formular vom Finanzamt Haldensleben einfach mitgenommen oder abkopiert, meinen falschen Namen drauf gesetzt, einfach eine Geschäftsnummer eingetragen und somit Urkundenfälschung betrieben.

Na ja, vielleicht ist ja der Herr Jens Beckhausen gar nicht der „Beckhausen“ der seinen Nachnamen hergegeben hat, um uns alle zu täuschen. Und die Einbrecher am 11.09.2018 waren wirklich verkleidete Personen in Uniform und mit Schreckschusswaffen, um uns auszurauben.

Insofern muss sich der Antragsteller Herr Jens Beckhausen ja auch gar keine Gedanken machen, dass ich Ihn auf meinen Webseiten gemeint hatte.
Denn als Webmaster und Autor meiner Artikel, darf ich ja keine Unwahrheiten verbreiten. Sollte es doch vorkommen, so gibt es den Disclaimer oder auch Haftungsausschluss.

Werter Herr Jens Beckhausen, bei Eingabe Ihres Namens bei Google finde ich 15.000 Einträge. Bei Eingabe Ihres Nachnamens sind es sogar 275.000 Einträge.

Bisher hat sich keiner dieser 275.000 Nutzer, die diesen Namen tragen, über die Inhalte meiner Artikel beschwert.
Sie sind der Erste und haben mir somit auch Ihren Vornamen angegeben. Sie kennen das vielleicht aus Krimis, dass ist eine erste Vermutung in der Forensik und bei der Untersuchung von Straftaten:
Der Täter kommt meist an den Tatort zurück. Und damit habe ich Sie jetzt überführt. Ich müsste nun nur mit dem Richter Jörg Engelhard, mit Ihrer Chefin, der Frau Dorothee Deutschen, mit dem Richter Robert Mersch, dem Vorstandsvorsitzender der DAK Gesundheit, Herrn Andreas Storm und mit den anderen 7 beteiligten Personen klären, wie wir hier weiter verfahren sollten.

Da es auch in meiner Klage gegen das Land Sachsen-Anhalt geht, können wir durchaus den Herrn Reiner Haseloff einladen.
Der hat mir damals als Wirtschaftsminister 2008 versprochene Fördermittel der EU nur drei Tage vor Eröffnung meines Geschäftes wieder geklaut.

Wir können noch den Herrn Holger Stahlknecht und meinetwegen auch unsere Bundeskanzlerin, Frau Angela Merkel mit dazu einladen, um zu klären, ob das was mir und meiner Familie angetan wurde, eher in einer Demokratie und einem Rechtsstaat oder in einer Diktatur bzw. einem „Rechts Staat“ passieren könnte.

Und noch was zum Abschluss! Nicht einer der hier genannten Personen kann mir nur annähernd das Wasser reichen. Und die leichteste Übung für mich wäre es, mich vor jedem Gericht der Bundesrepublik Deutschland auch selbst als Rechtsanwalt zu verteidigen.
Das garantiert mir nämlich das Grundgesetz: Artikel 33, Artikel 101, Artikel 103 usw.

Bleibt mir zum Abschluss noch zu klären, wer mir meine Arbeit zu diesem Schreiben bezahlen sollte. Ich würde vorschlagen, das dies dem Antragsteller, dem Herrn Jens Beckhausen aufgebürdet werden sollte.

In Anlage 6 hat er mein privates Girokonto mit 4.382,04 EUR, Geschäftszeichen: 011668 usw. belegt. Dies ist deutlich unter dem Betrag von 17.000,00€, den er am 11.09.2018 eintreiben wollte.

Dann kommen jedoch noch die gestohlenen Sachen dazu. Wo ist das eigentlich geblieben? Ich hab ja den Wert ausgerechnet und komme auf insgesamt 17.000,00€. Dies müsste ich Ihm ja dann auch anrechnen.

So Herr Jens Beckhausen, ich unterbreite Ihnen ein letztmaliges Angebot. Ich verzichte auf Information der Medien, VOX, RTL, Volksstimme, Altmark-Zeitung, ZDF, Radio SAW und Bild Zeitung.

Sie zahlen diesen Betrag von 4.382,04 EUR auf mein Girokonto bei der ING Diba Bank ein.
Die Kontoverbindung haben Sie ja bereits. Die Rechnungsnummer ist: 050/2019.
Zahlungsziel ohne Abzug ist der 8. April 2019. Zahlung sofort und ohne Abzüge. Verzugszinsen bei nicht Zahlung sind 5% monatlich.

Sie veranlassen die Aufhebung der Kontenpfändung und informieren Ihre Vorgesetzte Chefin, Frau Dorothee Deutschen.

Ich werde die drei gerichtlichen Mahnbescheide gegen die Frau Dorothee Deutschen nicht  an das zuständige Vollstreckungsgericht weiter leiten.
Als Schadenersatz und für die vorgerichtlichen Kosten verlange ich von Frau Dorothee Deutschen eine Entschädigung für meine Ehefrau in Höhe von 2000,00 EUR. Ebenfalls zahlbar auf das oben angegebene Konto unter der Rechnungsnummer 051/2019.
Sie veranlassen umgehend, dass sämtliche gestohlenen Sachen und das Geld zu uns zurück gebracht werden.
Sie entschuldigen sich bei meiner Ehefrau Viola Düsterhöft für die Unannehmlichkeiten, die sie Ihr bereitet haben.

Sollten Sie meinen Forderungen nicht nachkommen, werde ich angemessene Methoden und Möglichkeiten finden, Sie und Ihre Hintermänner zu finden und sie für die Verbrechen, die sie begangen haben zur Verantwortung zu ziehen.

Denken Sie immer daran, ich habe als CEO der Firma DÜSTI‘s Computer-Shop, als Webmaster und Administrator, als Autor und Blogger, als IT-Experte der ersten Stunde die Mittel, die Macht, das Wissen und Können und auch mit meinen Websites ein Medium, dass Ihre Schandtaten an die Öffentlichkeit bringen wird, ob Sie es wollen oder nicht.

Sehr geehrter Herr Richter Jörg Engelhard. In Anbetracht der von mir vorgetragenen Einwände und Anträge bezüglich der Befangenheit von Richterinnen und Richtern am Landgericht Magdeburg sowie am Amtsgericht Haldensleben/Wolmirstedt lehne ich Ihr Angebot ab, am 8. April 2019 vor dem Landgericht Magdeburg zu erscheinen.

Ich erkläre meine Bereitschaft vor dem Bundesverfassungsgericht bzw. vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu erscheinen, wenn Sie Beweise einer Schuld vorlegen können.

Mit dem Antragsgegner, Herrn Jens Beckhausen habe ich keinerlei geschäftliche und private Beziehungen. Und es gibt auch keinen gerichtlich erwirkten Schuldtitel, den diese Person berechtigt, mich als „Schuldner“ zu bezeichnen.
Sollte er dies tun, muss ich Ihn privat wegen Verleumdung anzeigen. Herr Jens Beckhausen ist definitiv nicht berechtigt, mich im Namen der Bundesrepublik Deutschland vor dem Landgericht Magdeburg anzuklagen.

Anbei die Materialien die mir zugeschickt wurden dankend zurück. Ich habe keinen plausiblen Grund erkennen können, meine kostbare Lebenszeit mit diesem Unsinn zu vergeuden.



Mit freundlichem Gruß


Horst-Gerhard Düsterhöft
CEO Firma DÜSTI‘s Computer-Shop Oebisfelde,
Rechtsvertreter der Familie Viola & Horst-Gerhard Düsterhöft
https://al-di.com



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