Richter Jörg Engelhart vom Landgericht Magdeburg nötigt mich zu einer "Güteverhandlung mit einem Jens Beckhausen zu erscheinen. im
Veröffentlicht von Horst-Gerhard Düsterhöft in Recht & Gesetz · 9 März 2019
Horst-Gerhard Düsterhöft
Diplomlehrer,
Oberstudienrat im Ruhestand,
CEO DÜSTI‘s Computer-Shop, Webmaster
Blogger, IT-Fachmann, Rechtsvertreter der
Familie und der Firma Horst-Gerhard Düsterhöft
CEO DÜSTI‘s Computer-Shop, Webmaster
Blogger, IT-Fachmann, Rechtsvertreter der
Familie und der Firma Horst-Gerhard Düsterhöft
Velpker
Str. 11
39646 Oebisfelde-Weferlingen
OT
Oebisfelde 09.03.2019
Landgericht
Magdeburg
z.H.
Herr Jörg Engelhard
Halberstädter
Str. 8
39112
Magdeburg
Antrag
einer Einladung
zu
einer „Güteverhandlung“
zum 08. April 2019
zum 08. April 2019
Geschäftsnummer
11 O 208/19 073*
11 O 208/19 073*
des
Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft, Velpker Straße 11, 39646
Oebisfelde-Weferlingen
OT
Oebisfelde
-
Antragsgegner -
Prozessbevollmächtigter
der Familie Viola und Horst-Gerhard Düsterhöft sowie der Firma
DÜSTI‘s Computer-Shop Oebisfelde, in eigener Sache. Anschrift:
Siehe Briefkopf. Berechtigt für Arbeitsleistungen Rechnungen
auszustellen. Betriebsnummer: 18683812.
Ust.-ID:
DE259981190. Stundenlohn 150,00€/Stunde inkl. MwSt.
gegen
Herrn
Jens Beckhausen, Ihleburger
Straße 4, 39126 Magdeburg
-
Antragsteller-
Sehr
geehrter Herr Richter Jörg Engelhard,
zunächst
bestätige ich Ihnen den Empfang eines Schreibens des Landgerichts
Magdeburg unterschrieben von der Justizangestellten Frau Weber ohne
Vornamen, datiert zum 01.03.2019 und im meinem Postkasten gefunden am
09.03.2019.
In
diesem Schreiben werde ich zu einer „Güteverhandlung“ am 08.
April 2019 durch einen Herrn Jens
Beckhausen, Ihleburger Str. 4, 39126 Magdeburg geladen.
Bei
allem Respekt worum soll es in dieser „Güteverhandlung“
gehen? Eine Person mit Namen „Jens
Beckhausen“ ist mir unbekannt.
Möglicherweise
liegt hier ein Irrtum vor. Aus meinen im Briefkopf angegebenen
Berufen, Eignungen, Befähigungen und fachlichen Leistungen können
Sie entnehmen, dass der deutsche Staatsangehörige Herr
„Horst-Gerhard Düsterhöft“:
a)
In seiner früheren Tätigkeit von 1981 bis 2008 als Diplomlehrer für
Biologie Chemie und Informatik, als Beamter im öffentlichen Dienst
des Landes Sachsen-Anhalt tätig war.
Diesbezüglich
kann ich mich nicht erinnern, mit der oben benannten Person
irgendwelche Beziehungen zu haben. Er ist weder früherer Schüler
noch ehemaliger Studien- bzw. Lehrerkollege von mir.
b)
Seit 01. Juni 2008 bin ich
Inhaber der Firma DÜSTI‘s Computer-Shop
in Oebisfelde. Hier biete ich meinen Kunden „Allumfassende
Dienstleistungen im Computer-Gewerbe“ https://al-di.com,
http://h-zwei-o.com,
https://aldicomputer.com,
http://duesti.eu
Oder
anders ausgedrückt, ich bin IT Profi seit 1980
(https://duesti.de/history.php)
und habe zu Zeiten von Steve Jobs und Bill Gates in der Deutschen
Demokratischen Republik (DDR) (https://born-in-gdr.com)
meinen ersten Computer 1985 selbst zusammengelötet, programmiert und
in der Folge bereits in der DDR und später am Burg-Gymnasium in
Oebisfelde https://gymnasium-oebisfelde.de
den Informatik-Unterricht eingeführt und als Lehrer und Erzieher
unterrichtet.
Meine
Betriebsnummer und die Ust.-ID finden Sie im oberen
Teil.
c)
Dann bin ich auch die Privatperson Horst-Gerhard
Düsterhöft und wohne mit meiner Familie seit 1981 bis
heute in der Stadt Oebisfelde. Ich bin verheiratet mit Frau
Viola Düsterhöft, geb. Lier wir haben zwei Kinder und
derzeit 6 Enkelkinder.
Ich
bin auch der Rechtsvertreter meiner Ehefrau Viola
Düsterhöft und mache Sie Werter Herr Richter Jörg
Engelhardt darauf aufmerksam, dass die hier angegebene
„Wohnanschrift“ des Herrn
„Jens Beckhausen“ auch die
„Wohnadresse“ einer Frau
Dorothee Deutschen ist.
Die
Frau Dorothee Deutschen ist jedoch die Leiterin
des Hauptzollamts Magdeburg. Sie wurde am 23.
Mai 2016 in Ihr neues Amt eingeführt. Diese Person ist
Schuldnerin meiner Ehefrau Viola Düsterhöft
sowie meiner Firma aus dem Jahre 2016.
Beweis:
Siehe
Anlage 10. Illegal eingezogene
Gelder vom privaten Girokonto meiner Ehefrau Viola
Düsterhöft vom Postbank Konto:
715414207, BLZ:20010020.
Der
Betrag, den die Schuldnerin Dorothee
Deutschen meiner Ehefrau Viola
Düsterhöft gestohlen hat, beträgt 957,00
EUR!
Außerdem
wurde am 29.08.2016 aus einem Versehen, die Vorsteuererstattung
meiner Firma für das II. Quartal 2016 in Höhe von 925,50
EUR auf das private Girokonto meiner Ehefrau und nicht auf
das dem Finanzamt mitgeteilte Geschäftskonto meiner Firma bei der
Postbank IBAN: DE66860100900109908901 BIC: PBNKDEFF860 überwiesen
(Anlage 11).
Und
zusammen mit dem Geld meiner Ehefrau wurde dann am 22.09.2016 eben
dieses Konto ausgekehrt. Das Geld wurde uns gestohlen und auf das
Konto des Hauptzollamts Magdeburg überwiesen.
Auch
diese Maßnahme war illegal, da ja die Frau Dorothee Deutschen bzw.
die Angestellte Frau Jeanette Sturm bereits am 23. August 2016 die
illegale Kontenpfändung bereits aufgehoben hatte.
Beweis:
Anlage
17:
Aufhebung der Pfändungs- und
Einziehungsverfügung vom 18.05.2016
Aber
offensichtlich hat die Frau Dorothee Deutschen entweder dies nicht
mitbekommen, was für eine Chefin des Hauptzollamtes sehr blamabel
ist oder sie hat bewusst diesen Geldbetrag unterschlagen, was ich
jedoch nicht beweisen muss.
Dazu
gibt es die BaFin
(https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/diebafin_node.html)
und man müsste dies mal untersuchen.
Von
mir jedenfalls bekam die Frau Dorothee Deutschen damals einen
gerichtlichen Mahnbescheid des Amtsgerichts Aschersleben
Geschäftsnummer: 16-1468498-0-9 (Anlage
1, Anlage 2)
zugestellt.
Nun
können Sie, Werter Herr Richter Jörg
Engelhard in dem
Schreiben Anlage 1 von mir
erkennen, dass die Frau Dorothee Deutschen
in Ihrem Widerspruch angegeben hat, dass ich, um diese Forderungen
einzutreiben, die „Bundesrepublik
Deutschland“ verklagen müsste.
Ich
bitte mal um Aufklärung der Rechtsanwälte des Herrn Jens
Beckhausen, wieso diese Person hier gleich mal einen
Termin beim Landgericht Magdeburg bekommt und ich als „Freizeit
Rechtsanwalt“ meiner Familie, meiner Kunden und meiner Firma den
normalen Rechtsweg gehen muss.
Handelt
diese Person Jens Beckhausen nun
als Privatperson? Dann sollte er
auch seine Privatanschrift
angeben, und den normalen Rechtsweg über ein zuständiges
Mahngericht beschreiten und dann erst über ein Vollstreckungsgericht
gehen!
Ich
habe von Herrn Jens Beckhausen
jedenfalls keinen Mahnbescheid vom Amtsgericht Aschersleben bekommen.
Handelt
diese Person Jens Beckhausen im
Auftrag der Frau Dorothee Deutschen,
so muss ich feststellen, dass Ihm das gar nicht zusteht, denn als
Angestellter einer Behörde der Bundesrepublik
Deutschland bzw. des Landes
Sachsen-Anhalt handelt er ja im Auftrag seiner
vorgesetzten Direktorin, eben dieser Frau Dorothee
Deutschen.
Ja
und diese Person ist eben Schuldnerin meiner
Ehefrau Viola Düsterhöft
und meines Unternehmens. Ich bin selbst Beamter und war von 1981 bis
zu meinem Ausscheiden 2008 im öffentlichen Dienst des Bundeslandes
Sachsen-Anhalt als Diplomlehrer für Biologie, Chemie und Informatik
tätig. Somit bin ich heute Oberstudienrat und stehe schon in der
Stufenleiter ein paar Stufen über diesem Beamten Jens
Beckhausen.
Und
wenn dieser mich nun beschuldigt eine Straftat begangen zu haben,
dann bitte schön wo sind Ihre Beweise. Das was dieser untergeben
Beamte betreibt ist respektlos mir gegenüber und hat mit Mobbing
und Bossing in öffentlichen Ämtern zu tun.
Es
gehört jedenfalls nicht an die Öffentlichkeit, wenn sich Beamte
gegenseitig eine Schlammschlacht liefern.
Geradezu
ein gefundenes Fressen für Rechte und Linke Extremisten, die die
Bundesrepublik Deutschland in Frage stellen.
Werter
Herr Richter Jörg Engelhard nun
frag ich Sie: „Was soll das für ein Gerichtsprozess sein, zu dem
Sie mich zum 8. April 2019 einladen? Sie erzählen mir hier etwas von
einer „Güteverhandlung“.
Worüber
soll ich mit dem Herrn Jens Beckhausen
verhandeln? Den kenne ich nicht mal! Und seine Vorgesetzte Chefin,
die Frau Dorothee Deutschen ist
Schuldnerin meiner Ehefrau und meiner Familie.
Nach
dem gerichtlichen Mahnbescheid der mir vorliegt, schuldet uns diese
Person 7.138,00 EUR. Ich müsste
halt nur die 507,50 EUR unter der
Nummer 1304-492635-0
an die Landeskasse Sachsen-Anhalt überweisen um diese Person dann
vor Gericht zu bringen und gegen sie einen Vollstreckungstitel zu
erstreiten.
Eine
„Güteverhandlung“
macht hier keinen Sinn, denn dies wäre ein „Strafprozess“
bzw. weil ja auch das Land Sachsen-Anhalt indirekt als Schuldner in
Frage kommt ein Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht,
dem Bundesgerichtshof
oder gegebenenfalls sogar vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte.
Das
Landgericht
Magdeburg ist
diesbezüglich nicht der richtige Ort um darüber zu verhandeln,
zumal ich erst kürzlich die Richterin Miriam
Soehring vom
Landgericht Magdeburg
am 27.012.2018 wegen Rechtsbeugung
§ 339 StGB
(Anlage
13)
Registriernummer, lautet: ERLKA1-20181227152037 angezeigt habe.
Nähere
Einzelheiten zu diesem Vorfall finden Sie auch auch meiner Website
https://duesti.de,
https://oebisfelde-news.com
oder lesen Sie meinen
Beitrag auf
https://www.duesti.de/rechsbeugung-durch-richterin-miriam-soehring-landgericht-magdeburg.html
Sehr
geehrter Herr Richter Jens
Engelhard, Sie
sehen selbst, dass dieser Rechtsstreit vor dem Landgericht
in Magdeburg,
immer den Anschein erwecken würde, dass die Richterinnen und
Richter, wie auch sämtliche in der Rechtsanwaltskammer des
Bundeslandes Sachsen-Anhalt organisierten und tätigen Rechtsanwälte
in einer
Art bei der Urteilsfindung befangen wären.
Oder im Schlimmsten Fall Rechtsbeugung
betreiben würden, wenn Sie gegen mich entscheiden würden.
Der
ganze Sachverhalt wird nun noch dadurch komplizierter, da ich auch
gegen den Direktor des Amtsgerichts
Haldensleben, dem Herrn Heimo Andre Petersen
und auch gegen den Richter Robert
Mersch
gerichtliche Mahnbescheide über eine Schuld von ca. 7000,00€
vorliegen habe.
Beweis:
Anlagen 14/1 und 14/2. Ja und auch die Staatsanwaltschaft Magdeburg hängt in der ganzen Geschichte auch schon ganz tief mit drin. Denn am 21.10.2005 beschuldigte mich doch so ein Staatsanwalt Fröhlich der vierfachen Körperverletzung an Kindern einer 6. Klasse.
Anlagen 14/1 und 14/2. Ja und auch die Staatsanwaltschaft Magdeburg hängt in der ganzen Geschichte auch schon ganz tief mit drin. Denn am 21.10.2005 beschuldigte mich doch so ein Staatsanwalt Fröhlich der vierfachen Körperverletzung an Kindern einer 6. Klasse.
Völlig
idiotisch, einen erfahrenen Diplomlehrer, 25 Jahre im Schuldienst zu
beschuldigen, vier
Kinder an der Sekundarschule in Walbeck über zwei Monate zu
misshandeln und trotz Anzeige bei der Polizei in Weferlingen nicht
einmal den Schulleiter
Jungenitz bzw.
das Kultusministerium
Magdeburg, Willems, Reinhard, Leimbach, Seegebarth, Kölsch, Leabe
zu informieren.
Und
dann diesen ostdeutschen, Stasi geprägten, Lehrer
sogar zu
befördern von
2005 bis 2007 am
Gymnasium in Haldensleben unterrichten zu dürfen.
Ihn
aber dann doch ein Jahr
nach dem Vorfall 2006 vor
dem Amtsgericht Haldensleben anzuklagen, wenn gar keine Beweise mehr
vorhanden sind.
Völlig
bescheuert,
denn schwere
Körperverletzung
gehört definitiv nicht vor ein Amtsgericht,
welches gerade einmal einen Schaden
bis 5000,00 EUR
verhandeln darf.
Und
noch bescheuerter ist es, dass der Vorfall ja während des Dienstes
des verbeamteten Lehrers an einer staatlichen Schule stattgefunden
hat.
Werter
Herr Richter Jörg
Engelhard, sie
als Richter sollten jetzt eigentlich wissen, dass der Arbeitgeber
gegenüber seinen Angestellten ein Fürsorge und Aufsichtspflicht
hat. Und wenn der Lehrer Horst-Gerhard
Düsterhöft von
irgendwelchen Leuten beschuldigt wird, Kinder in einer staatlichen
Schule misshandelt zu haben, was macht dann der Arbeitgeber?
Klar,
er suspendiert den Beschuldigten
Lehrer zunächst vom Dienst, dann wir auch der Beschuldigte Lehrer
zunächst von der Polizei vernommen. Dann
müsste das Elternteil mit Kind auch bei der Polizei geladen werden.
Dann sollten Beweise für die Schuld des Lehrers vorgelegt werden
z.B. Zeugenaussagen, Beweise, ärztliche Atteste usw.
Und
wenn es sich dann herausstellt, dass gegen den beschuldigten Lehrer
„Rufmord“
betrieben wurde, gibt es in der Tat einen Gerichtsprozess, aber nicht
durch den Lehrer selbst, sondern der
Arbeitgeber, das
Kultusministerium Magdeburg ist
in der Pflicht, den Beamten in Schutz zu nehmen und gegen haltlose
Anschuldigungen zu verteidigen.
Es erweckt stets den Anschein, dass
der Arbeitgeber ganz andere Ziele verfolgt, wenn er nun selbst den
unschuldigen Lehrer ein Jahr nach dem Vorfall vor das Amtsgericht
nach Haldensleben lädt, um Gründe zu konstruieren, die eine
fristlose Kündigung rechtfertigen sollen.
Nur
so viel, dem Richter
Heimo Andre Petersen
hielt ich damals als
mein eigener Rechtsvertreter einen zweistündigen Vortrag über
Mobbing und Bossing am Arbeitsplatz Schule und über Kurt
R.
Werner
einem Lehrerkollegen aus den alten Bundesländern der bereits in den
80iger und 90iger Jahren dieses Thema in der BRD 1.0 behandelte. Dies
ist jedoch eine andere Geschichte, die ich damals von meiner Webseite
https://mobbing-gegen-lehrer.de
wieder entfernt hatte.
Denken
Sie immer daran, ich bin Schriftsteller und auch Autor diverser
Artikel auf meinen Webseiten und ich könnte innerhalb kürzester
Zeit, diese Schandtaten eines Jugendrichters Petersen wieder der
Öffentlichkeit zugänglich machen. Wollen
Sie das?
Genau
so bescheuert ist es,
wenn eine Gruppe von 8
schwer bewaffneten Leuten
am 11.
September 2018
vor der Haustür eines Rentnerehepaares
mit Enkelkind 4 Jahre
steht und behauptet, mein Unternehmen schulde der Firma DRK
Gesundheit aus dem Jahre 2009
einen Betrag
von 17.000,00€.
Und
dann legt
mir einer dieser Typen,
die Ihre Identität nicht preis geben wollten, ein
„Zettelchen“ (Anlage
16)
vor, welches ich mit Adobe
Photoshop und Word 2019 in 20 Minuten selbst zusammenbasteln könnte:
16-1:
...vollstreckbarer
Antrag…
Falsch!
Kein
Schuldtitel, kein Vollstreckungsurteil, von der Exekutive und nicht
von der Judikative ausgestellt. Das ist typisch für Diktaturen, wenn
Staatsbedienstete ohne richterliche Legitimation in ein Haus
einfallen!
16-2:
...Ermächtigung
gilt zugleich für das Abholen der Pfandstücke…
Falsch!
Welche
Pfandstücke? Eigentum von unbeteiligten Familienangehörigen,
Kindern, Kunden, Erbstücke meines Vaters, Schmuck und Ehering, Geld
aus den Sparbüchsen der Enkelkinder, Artikel meines Geschäftes, die
ich im Interesse des Staates wieder verkaufen soll, um Steuern für
Beamte und Politiker zu erwirtschaften und natürlich auch meinen
Lebensunterhalt zu garantieren.
Welcher Idiot
von Beamten nimmt einem Rentnerehepaar ein KFZ VW Touran Baujahr 2006
weg, mit dem diese Menschen zum Arzt, zur Arbeit, zu ihren
Enkelkindern fahren müssen?
16-3:
...Gerhard…
Falsch!
Nochmals
ich heiße Horst-Gerhard
Düsterhöft, das steht in meiner Geburtsurkunde, im
Staatsangehörigkeitsausweis
(gelber Schein),
im Personalausweis, im Reisepass und in all meinen privaten und
geschäftlichen Verträgen!
16-4:
...Anordnung
ist verhältnismäßig…
Aber Hallo, Herr Richter
Jörg Engelhard,
erklären Sie mal Ihrem Richterkollegen
Robert Mersch
was „verhältnismäßig“
ist!
Sicher
nicht, ein Rentnerehepaar mit Kleinkind (4 Jahre) ein traumatisches
Erlebnis zu bescheren, an dem meine Ehefrau
Viola
bis heute leidet.
Jedes Mal wenn
es an der Haustür klingelt, schreckt sie zusammen und befürchtet,
dass diese Verbrecherbande wieder vor unserer Haustür steht.
Und
dann die Frechheit zu besitzen, uns schon kurze Zeit nach dem
Überfall zu erpressen,
wieder zu kommen.
Nur so viel, ich bin als Unternehmer durchaus berechtigt eine oder
mehrere Waffen zu führen und habe auch zum Selbstschutz
Schreckschuss-waffen in meinem Haus.
Und
ich habe nach dem Grundgesetz
Artikel 20 Absatz 4
„...das
Recht Widerstand zu leisten, gegen jeden, der es unternimmt, diese
Ordnung zu beseitigen...“
Und
das sollten sich die Täter, die uns überfallen haben merken GG
Artikel 20 Absatz 3:
„...Die
Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung die vollziehende
Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden...“
Und
auch ein Richter Robert
Mersch,
sowie Staatsbedienstete im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland
haben sich daran zu halten. Sonst treffen wir uns vor dem
Bundesverfassungsgericht, was in diesem Fall wohl das Beste wäre.
16-5:
...Zutritt
zur Wohnung verweigert worden…
Falsch!
Ich hatte einen der Besucher gebeten, in mein Arbeitszimmer zu kommen
und zeigte Ihm diverse Beweise
unserer Unschuld. Zu den anderen 7 Personen
vor unserem Haus
sagte ich Stop!
Ich
verwies darauf GG
Artikel 13,
dass die Wohnung
unverletzlich
ist. Und dass nur mit gültigem Vollstreckungstitel bzw.
richterlichem Urteil bzw. Gefahr in Verzug eine Wohnung betreten
werden darf.
Die
Einbrecher betraten unser Grundstück und unsere Wohnung über die
geöffnete Terrassentür,
setzten den kleinen Jungen aufs Sofa und schalteten ihm den Fernseher
ein. Dann begannen sie in der Wohnstube damit, uns zu berauben. Das
ist krank
und unwürdig. Und so etwas machen in der Tat nur Verbrecher oder
Terroristen. Oder aber auch damals 1933 bis 1945 Angehörige der
NSDAP in der Hitler-Diktatur.
Und
Familienangehörige zu
bestrafen für politische Gegner, Ihnen die Kinder zu entziehen, sie
wegzusperren, Ihr Eigentum zu beschlagnahmen und sie in
Internierungs- bzw. Konzentrationslager zu stecken, das hat in der
Tat nichts aber auch rein gar nichts mit Demokratie und Rechtsstaat
zu tun. Das
nannte der Propagandaminister Göbbels „Sippenhaft“.
16-6:
Falsch!
Es
fehlt ein Teil des Textes auf der 2. Seite. Das ist weder ein
Original,
noch eine beglaubigte
Kopie,
das sollte die Justizangestellte
„Müller“
eigentlich wissen. In meinem Unternehmen hätte ich Sie wegen
Unfähigkeit gefeuert!
16-7
u. 16-8:
„...dies
den Vollstreckungserfolg gefährden würde...“
Falsch!
Nachdem mir die bewaffneten Typen Handschellen hinter dem Rücken
(Freiheitsberaubung)
angelegt
hatten und begangen unsere Wohnung zu durchwühlen und in unsere
Privatsphäre einzudringen, forderte ich sie auf in die Lagerräume
meines Geschäftes zu kommen und diesen Krempel meinetwegen
mitzunehmen. Sie sollten jedoch das Kind und meine Ehefrau zufrieden
lassen.
Diese
Typen können froh sein, dass ich mich beherrschen konnte, und
nur eine Belohnung von mehreren Tausend Euro auf sachdienliche
Hinweise ausgesetzt hatte. Ich weiß ja bis heute nicht, wer die
Einbrecher waren. Ich kenne weder ihre Namen, noch ihre privaten
Anschriften. Denn sollte ich das heraus bekommen, dann können die
sich warm machen, aber nicht als „Kopfgeld“ oder „Tod oder
lebendig“ und auch nicht mit illegalen Maßnahmen, sonder immer
unter Achtung von Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland.
16-9:
Falsch!
Sie weigerten sich mit mir die 3 Räumlichkeiten aufzusuchen in die
ich mein Betriebseigentum nach Räumung meines Ladengeschäftes
eingelagert hatte.
Diese
Typen nahmen gezielt wertlose Sachen, mit besonderem ideellen Wert
(Bände von Charles Darwin, Schmuck und Ehering, defekte Taschenuhr
meines Vaters, Fotoapparate aus früheren Zeiten, sogar noch mit
Rollfilm, Spielzeug der Kinder, Eigentum von Kunden und meiner Firma
usw.). Das ist Menschenverachtend und krank, eines Beamten der
Bundesrepublik unwürdig. Und
es verstößt gegen das
Grundgesetz und gegen das Prinzip der Gewaltenteilung.
Werter
Herr Richter
Jörg Engelhard,
kennen Sie die Definition für Demokratie
bzw. Diktatur?
Wissen Sie etwas über Gewaltenteilung?
Erklären Sie dies mal Ihren Richterkollegen. Falls Sie Probleme
haben, kann ich Ihnen ja mal einen Vortrag halten, oder schauen Sie
einfach mal auf meine privaten
und betriebliche Webseiten!
Über
das Eingangsportal:
https://duesti.de
16-10:
Falsch!
Das schlägt dem Fass den Boden aus! Hier steht in einem Schreiben
eines Amtsgerichts
Haldensleben,
dass Richter und Beamte sich gegen Menschenrechte hinweg setzen
können?! Unter „Personen“ versteht der Richter
Robert Mersch
wohl in diesem Fall meine Ehefrau und unseren Enkel, Jonas Hein (4
Jahre).
Hallo
Ihr Einbrecher unter Eurem Anführer „Beckhausen“:
Da steht nicht, dass Ihr meine Ehefrau und meine Enkelkinder beklauen
sollt.
16-11:
Falsch!
Auf meinen Artikel
https://www.duesti.eu/hat-richter-mersch-vom-amtsgericht-haldensleben-den-ueberfall-am-11-09-2018-veranlasst.html
erhielt ich ja bis heute keine Antwort von eben diesem Richter Robert
Mersch.
Bisher habe ich
noch keine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, falsche Verdächtigung,
Anstiftung zu einer schweren Straftat gestellt.
Die
Kostenrechnung hat er bereits erhalten und die nächsten Rechnungen
werden folgen, Werter Richter Robert
Mersch.
Denn bis heute hat meine gehbehinderte Ehefrau Ihren VW Touran noch
nicht zurück und ich muss um meine Kunden zu besuchen oder Taxi
Dienste auszuführen mir bis heute einen Leihwagen nehmen:
Pro
Tag: 50,00 EUR Mietkosten. Pro gefahrenen Kilometer: 0,50 EUR.
Betriebskosten, Benzin, Wartung, Versicherung : 100,00 EUR im Monat.
Und dann kommt mein Arbeitslohn als Taxi-Fahrer noch hinzu und der
ist 50,00 EUR die Stunde.
Da kommt eine
ganze Menge zusammen. Die 3500,00€ aus dem letzten Mahnbescheid
sind ja erst der Anfang.
16-12:
Falsch!
Unterschrift
des Richters fehlt! Dokument ist ungültig. Siehe oben. Bisher habe
ich auch noch nicht das Original einsehen können, mit Unterschrift.
Und Herr Richter
Robert Mersch,
wenn ich das habe,
dann lasse ich es durch einen Schriftsachverständigen begutachten,
ob Sie die Unterschrift tatsächlich dort am 26.
Juli 2018 drauf gesetzt haben!
16-13:
Falsch!
Falls die Justizangestellte „Müller“ existieren sollte, werde
ich sie natürlich unter Eid befragen, ob sie das
Original mit der Unterschrift des Richters Robert
Mersch
beglaubigt hat. Wie es scheint ist das nur ein „Blanko Formular“
gewesen, wo die Unterschrift der Frau „Müller“
gar nicht drauf war.
Und der Anführer
der Bande hat sich dieses Blanko Formular vom Finanzamt Haldensleben
einfach mitgenommen oder abkopiert, meinen falschen Namen drauf
gesetzt, einfach eine Geschäftsnummer eingetragen und somit
Urkundenfälschung betrieben.
Na
ja, vielleicht ist ja der Herr Jens
Beckhausen
gar nicht der „Beckhausen“
der seinen Nachnamen hergegeben hat, um uns alle zu täuschen. Und
die Einbrecher am 11.09.2018 waren wirklich verkleidete Personen in
Uniform und mit Schreckschusswaffen, um uns auszurauben.
Insofern
muss sich der Antragsteller Herr Jens
Beckhausen
ja auch gar keine Gedanken machen, dass ich Ihn auf meinen Webseiten
gemeint hatte.
Denn als
Webmaster und Autor meiner Artikel, darf ich ja keine Unwahrheiten
verbreiten. Sollte es doch vorkommen, so gibt es den Disclaimer oder
auch Haftungsausschluss.
Werter
Herr Jens
Beckhausen,
bei
Eingabe Ihres Namens bei Google finde ich 15.000 Einträge. Bei
Eingabe Ihres Nachnamens sind es sogar 275.000 Einträge.
Bisher hat sich
keiner dieser 275.000 Nutzer, die diesen Namen tragen, über die
Inhalte meiner Artikel beschwert.
Sie sind der
Erste und haben mir somit auch Ihren Vornamen angegeben. Sie kennen
das vielleicht aus Krimis, dass ist eine erste Vermutung in der
Forensik und bei der Untersuchung von Straftaten:
Der
Täter kommt meist an den Tatort zurück. Und damit habe ich Sie
jetzt überführt. Ich müsste nun nur mit dem Richter Jörg
Engelhard,
mit Ihrer Chefin, der Frau Dorothee
Deutschen,
mit dem Richter Robert
Mersch,
dem Vorstandsvorsitzender der DAK
Gesundheit,
Herrn Andreas
Storm
und mit den anderen 7 beteiligten Personen klären, wie wir hier
weiter verfahren sollten.
Da
es auch in meiner Klage gegen das Land
Sachsen-Anhalt
geht, können wir durchaus den Herrn Reiner
Haseloff
einladen.
Der
hat
mir damals als Wirtschaftsminister 2008 versprochene Fördermittel
der EU nur drei Tage vor Eröffnung meines Geschäftes wieder
geklaut.
Wir
können noch den Herrn Holger
Stahlknecht und
meinetwegen auch unsere Bundeskanzlerin, Frau
Angela Merkel
mit dazu einladen, um zu klären, ob das was mir und meiner Familie
angetan wurde, eher in einer Demokratie
und einem Rechtsstaat
oder in einer Diktatur
bzw. einem „Rechts Staat“
passieren könnte.
Und
noch was zum Abschluss! Nicht einer der hier genannten Personen kann
mir nur annähernd das Wasser reichen. Und
die leichteste Übung für mich wäre es,
mich vor jedem Gericht der Bundesrepublik Deutschland auch selbst als
Rechtsanwalt zu verteidigen.
Das
garantiert mir nämlich das Grundgesetz: Artikel 33, Artikel 101,
Artikel 103 usw.
Bleibt
mir zum Abschluss noch zu klären, wer mir meine Arbeit zu diesem
Schreiben bezahlen sollte. Ich würde vorschlagen, das dies dem
Antragsteller,
dem Herrn Jens
Beckhausen
aufgebürdet werden sollte.
In
Anlage
6
hat er mein privates Girokonto mit 4.382,04
EUR,
Geschäftszeichen:
011668
usw. belegt. Dies ist deutlich unter dem Betrag von 17.000,00€,
den er am 11.09.2018 eintreiben wollte.
Dann
kommen jedoch noch die gestohlenen Sachen dazu. Wo ist das eigentlich
geblieben? Ich hab ja den Wert ausgerechnet und komme auf insgesamt
17.000,00€.
Dies müsste ich Ihm ja dann auch anrechnen.
So
Herr Jens
Beckhausen,
ich unterbreite Ihnen ein letztmaliges Angebot. Ich verzichte auf
Information der Medien, VOX, RTL, Volksstimme, Altmark-Zeitung, ZDF,
Radio SAW und Bild Zeitung.
Sie
zahlen diesen Betrag von 4.382,04
EUR
auf mein Girokonto bei der ING Diba Bank ein.
Die
Kontoverbindung haben Sie ja bereits. Die Rechnungsnummer
ist: 050/2019.
Zahlungsziel
ohne Abzug ist der 8. April 2019.
Zahlung sofort und ohne Abzüge. Verzugszinsen bei nicht Zahlung sind
5% monatlich.
Sie
veranlassen die Aufhebung der Kontenpfändung und informieren Ihre
Vorgesetzte Chefin, Frau Dorothee
Deutschen.
Ich
werde die drei gerichtlichen Mahnbescheide gegen die Frau Dorothee
Deutschen
nicht an das zuständige Vollstreckungsgericht weiter leiten.
Als
Schadenersatz und für die vorgerichtlichen Kosten verlange ich von
Frau Dorothee
Deutschen
eine Entschädigung für meine Ehefrau
in Höhe von 2000,00 EUR.
Ebenfalls zahlbar auf das oben angegebene Konto unter der
Rechnungsnummer
051/2019.
Sie
veranlassen umgehend, dass sämtliche gestohlenen Sachen und das Geld
zu
uns zurück
gebracht werden.
Sie
entschuldigen sich bei meiner Ehefrau
Viola Düsterhöft
für die Unannehmlichkeiten, die sie Ihr bereitet haben.
Sollten Sie
meinen Forderungen nicht nachkommen, werde ich angemessene Methoden
und Möglichkeiten finden, Sie und Ihre Hintermänner zu finden und
sie für die Verbrechen, die sie begangen haben zur Verantwortung zu
ziehen.
Denken
Sie immer daran, ich habe als CEO
der Firma DÜSTI‘s Computer-Shop,
als Webmaster und Administrator, als Autor und Blogger, als
IT-Experte der ersten Stunde die Mittel, die Macht, das Wissen und
Können und auch mit meinen Websites ein Medium, dass Ihre
Schandtaten an die Öffentlichkeit bringen wird, ob Sie es wollen
oder nicht.
Sehr
geehrter Herr Richter
Jörg
Engelhard.
In Anbetracht der von mir vorgetragenen Einwände und Anträge
bezüglich der Befangenheit von Richterinnen und Richtern am
Landgericht Magdeburg sowie am Amtsgericht Haldensleben/Wolmirstedt
lehne ich Ihr Angebot ab, am 8. April 2019 vor dem Landgericht
Magdeburg zu erscheinen.
Ich erkläre
meine Bereitschaft vor dem Bundesverfassungsgericht bzw. vor dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu erscheinen, wenn Sie
Beweise einer Schuld vorlegen können.
Mit
dem Antragsgegner, Herrn Jens
Beckhausen
habe ich keinerlei geschäftliche und private Beziehungen. Und es
gibt auch keinen gerichtlich erwirkten Schuldtitel, den diese Person
berechtigt, mich als „Schuldner“ zu bezeichnen.
Sollte
er dies tun, muss ich Ihn privat wegen Verleumdung anzeigen. Herr
Jens
Beckhausen ist
definitiv nicht berechtigt, mich im Namen der Bundesrepublik
Deutschland vor dem Landgericht Magdeburg anzuklagen.
Anbei die
Materialien die mir zugeschickt wurden dankend zurück. Ich habe
keinen plausiblen Grund erkennen können, meine kostbare Lebenszeit
mit diesem Unsinn zu vergeuden.
Mit
freundlichem Gruß
Horst-Gerhard
Düsterhöft
CEO Firma DÜSTI‘s Computer-Shop Oebisfelde,
CEO Firma DÜSTI‘s Computer-Shop Oebisfelde,
Rechtsvertreter
der Familie Viola & Horst-Gerhard Düsterhöft
https://al-di.com
https://al-di.com
Es gibt noch keine Rezension.